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Göttingen: Bedrohung mit schusswaffenähnlichem Gegenstand nach Klingelstreich – 35-Jähriger in Gewahrsam

Gemeldeter Vorfall löst Polizeieinsatz aus. Anscheinswaffen sichergestellt, keine scharfe Schusswaffe gefunden.

Foto: Depositphotos

Göttingen (ost)

Göttingen, Goethe-Allee

Freitag, 13. Februar 2026, gegen 21.45 Uhr

GÖTTINGEN (ab) – Am Freitagabend (13.02.26) wurde in der Innenstadt von Göttingen ein gemeldeter Bedrohungsvorfall bekannt, der zu einem größeren Polizeieinsatz führte. Um 21.45 Uhr ging über den Notruf bei der Polizei die Meldung ein, dass ein Mann im Bereich eines Hauseingangs in der Goethe-Allee mehrere Jugendliche nach einem Klingelstreich mit einer Pistole bedroht haben soll. Die Jugendlichen flüchteten daraufhin, während der Mann sich in seine Wohnung zurückzog.

Aufgrund der anfänglich unklaren Situation und des Verdachts auf Bewaffnung wurden sofort mehrere Streifenwagen zum Einsatzort geschickt. Die Einsatzkräfte sperrten den Nahbereich ab und umstellten das betroffene Gebäude. Aufgrund der Lage im belebten Innenstadtbereich war der Einsatz für die Öffentlichkeit deutlich wahrnehmbar.

Der 35-jährige Bewohner des Hauses konnte durch die Einsatzkräfte über ein geöffnetes Fenster angesprochen werden. Während der Kommunikation begab sich der Mann vor den Hauseingang und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Im Anschluss wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Dabei wurden mehrere Gegenstände, die Schusswaffen ähneln (Anscheinswaffen), sowie Hieb- und Stichwaffen sichergestellt. Es gab keine Hinweise auf eine scharfe Schusswaffe. Die rechtliche Bewertung der Waffen ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Mann wurde aus präventiven Gründen in Gewahrsam genommen.

Es soll zuvor eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten im Umfeld der Goethe-Allee gegeben haben. Die Untersuchungen zum genauen Ablauf und zur strafrechtlichen Bewertung dauern an.

Die Polizei weist darauf hin, dass Einsätze mit schusswaffenähnlichen Gegenständen regelmäßig einen erheblichen Aufwand erfordern. Da in der Anfangsphase nicht zuverlässig beurteilt werden kann, ob von einer realen Gefahr ausgegangen werden muss, müssen die Einsatzkräfte konsequent und situationsangepasst handeln, um eine Gefährdung für Unbeteiligte auszuschließen.

Solche Einsätze erfordern erhebliche polizeiliche Ressourcen und verursachen entsprechend hohe Kosten. Die Kosten werden – je nach den rechtlichen Voraussetzungen – regelmäßig geprüft.

Quelle: Presseportal

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