Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Göttingen: Europaweite Schwerpunktprüfung Mindestlohn

Das Hauptzollamt Braunschweig beteiligte sich an einer europaweiten Schwerpunktprüfung in Branchen mit Mindestlohn. Ziel war die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Zollauto - ©Andreas Scholz/ Hauptzollamt Braunschweig
Foto: Presseportal.de

Braunschweig (ost)

Am 17.10.2024 fand eine europaweite Schwerpunktprüfung in den Branchen statt, die vom Mindestlohn betroffen sind. Die Prüfung wurde von der Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Generalzolldirektion organisiert. Das Ziel war es, ein deutliches Signal zu setzen, dass die Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen und gegen die Umgehung des Mindestlohns vorzugehen.

Das Hauptzollamt Braunschweig beteiligte sich ebenfalls mit 74 Einsatzkräften aus Braunschweig, Göttingen und Hildesheim an der Sonderprüfung.

Insgesamt wurden 287 Arbeitnehmer aus verschiedenen Branchen wie Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Frisör- und Kosmetiksalons und anderen Gewerben zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Die Verhältnisse von fünf weiteren Personen konnten anhand vorhandener Unterlagen überprüft werden.

Die vor Ort begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen sowie weitere Unterlagen müssen nun weiter untersucht werden. Bereits am Donnerstag wurden zwei Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt und zwei weitere Strafverfahren wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eingeleitet. Es wurden auch neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, sieben wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und zwei wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. 51 festgestellte Sachverhalte erfordern weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Zusatzinformation:

Der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz beträgt derzeit 12,41 Euro und steigt am 01.01.2025 auf 12,82 Euro/Stunde brutto.

In einigen Branchen gelten auch spezielle Branchenmindestlöhne. Diese sind auf www.zoll.de einsehbar.

Neben der Überprüfung, ob die Arbeitgeber die Mindestlöhne in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zahlen, prüft die Zollverwaltung auch in bestimmten Branchen weitere Arbeitsbedingungen. Dazu gehören vorgeschriebene Entlohnungsbestandteile (z.B. Erschwerniszulagen), die Dauer des Erholungsurlaubs, das Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches Urlaubsgeld, die Leistung von Urlaubskassenbeiträgen oder die Anforderungen an vom Arbeitgeber gestellte Unterkünfte.

Quelle: Presseportal

nf24