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Göttingen: Illegale Arbeitnehmer in Hannoversch Münden entdeckt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen fand ausländerrechtliche Verstöße in zwei Restaurants. Strafverfahren wurden gegen die illegalen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet.

Zöllnerin und Zöllner bei Prüfungsmaßnahmen
Foto: Presseportal.de

Braunschweig (ost)

Am letzten Mittwoch, dem 17. Juli 2024, stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig mehrere ausländerrechtliche Verstöße in Hannoversch Münden fest. Es wurde in zwei Restaurants gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz überprüft.

Im ersten Restaurant wurden im Kochbereich zwei Personen mit albanischer Staatsangehörigkeit bei der Arbeit angetroffen. Ihre Papiere erlaubten nur einen touristischen Aufenthalt in Deutschland. Einer der Albaner gab an, seit zwei Wochen und der andere bereits seit vier Wochen im Restaurant zu arbeiten. Gegen beide wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Im zweiten Restaurant wurden die Beamten erneut im Kochbereich fündig: Zwei indische Staatsbürger. Einer der Inder hatte nur einen befristeten portugiesischen Aufenthaltstitel, der ihm nur einen touristischen Aufenthalt in Deutschland erlaubte. Er sagte, dass er erst am Vortag im Restaurant angefangen hatte zu arbeiten. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Der andere Inder hatte eine befristete Aufenthaltserlaubnis, konnte jedoch kein aktuelles Zusatzblatt vorzeigen, das die Bedingungen seiner Erlaubnis enthielt. Er gab an, seit dem 09.07.2024 als Spezialitätenkoch im Restaurant tätig zu sein. Es wurde festgestellt, dass er zwar eine Arbeitserlaubnis für seinen vorherigen Job in einem anderen Restaurant hatte, aber nicht für seinen neuen Job. Obwohl er die Erlaubnis beantragt hatte, wurde sie noch nicht erteilt. Dass er vor Erteilung der Erlaubnis bereits in der neuen Stelle gearbeitet hatte, stellte eine Ordnungswidrigkeit dar, gegen die die Zöllner ein entsprechendes Verfahren einleiteten.

Auch gegen die beiden Arbeitgeber wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig dauern an.

Die Entscheidung über den Verbleib der Albaner und des Inders mit portugiesischem Aufenthaltstitel liegt bei der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen.

Quelle: Presseportal

nf24