Im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um die Vorfälle am Göttinger Weender Tor am Abend des 13. Juni, hat die Polizei bislang gegen insgesamt 64 Angehörige Aufenthaltsverbote oder Meldeauflagen ausgesprochen.
Göttingen: Polizei ermittelt gegen Großfamilien am Weender Tor weiter

Göttingen (ost)
GÖTTINGEN (jk) – Im Rahmen der Untersuchungen zu den Vorfällen am Göttinger Weender Tor am Abend des 13. Juni, bei denen ein Polizist durch Schüsse schwer verletzt wurde, hat die Polizei Göttingen bisher insgesamt 64 Angehörige der beteiligten Großfamilien mit Aufenthaltsverboten oder Meldeauflagen belegt. Die Aufenthaltsverbote sind individuell gestaltet und umfassen teilweise das gesamte Stadtgebiet Göttingen oder bestimmte Bereiche der Stadt Göttingen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Zahlen Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen
Bislang hat die Polizei Göttingen 14 Aufenthaltsverbote gegen Personen verhängt, die nicht in Göttingen wohnhaft sind, sowie 26 weitere (Teil-) Aufenthaltsverbote gegen Personen, die in Göttingen wohnen und/oder dort arbeiten. In 24 Fällen wurden personenbezogene Meldeauflagen erteilt.
Teil des umfassenden Maßnahmenpakets
Die Aufenthaltsverbote sind Teil des umfassenden Maßnahmenpakets, das die Polizei unmittelbar nach den Gewalttätigkeiten am Weender Tor eingeleitet hat, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken und erneute Zusammenstöße der Großfamilien durch starke Präsenz und Kontrollmaßnahmen zu verhindern (siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/6302298).
Die rechtliche Grundlage für die polizeiliche Maßnahme ergibt sich aus § 17 Absatz 3 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (kurz NPOG, siehe auch https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e0e1ac8a-dfb5-3aca-8928-7ccd3cab4b00).
Die festgelegte Dauer ist individuell festgelegt und umfasst Zeiträume von einem bis drei Monaten.
Anhörungsverfahren
Ein Aufenthaltsverbot ist ein belastender Verwaltungsakt, bei dem der Betroffene angehört wird und im Rahmen des Anhörungsverfahrens begründete Einwände erheben kann, die nach individueller Prüfung zu Anpassungen führen können. Diese Möglichkeit muss vom Betroffenen genutzt werden, wenn Einwände vorliegen und Änderungen gewünscht sind. Diese können beispielsweise zeitliche und örtliche Beschränkungen betreffen, die Lage des Arbeitsplatzes oder die Möglichkeit der uneingeschränkten Religionsausübung.
Jedes Verfahren wird von der Polizei differenziert betrachtet und einer individuellen Prüfung bzw. Gefahrenprognose unterzogen. Dies gilt sowohl für Aufenthaltsverbote als auch für Meldeauflagen.
Die Anhörungsverfahren zu den derzeit bestehenden Aufenthaltsverboten sind abgeschlossen. Ausnahmen für die gesamte Dauer der Maßnahmen können jedoch weiterhin bei der Polizei beantragt werden. Dies ist in Einzelfällen bereits geschehen.
Ermittlungen gegen 49 Verdächtige
Die Ermittlungen zu den schweren Ausschreitungen und Schüssen am Weender Tor werden mit Hochdruck fortgesetzt. Im Fokus der Göttinger Mordkommission stehen weiterhin 49 Verdächtige, deren genaue Beteiligung an den Taten nachgewiesen oder ausgeschlossen werden muss. Die Auswertung von etwa 70 sichergestellten Handys der Polizei läuft. Aufgrund der Datenmenge wurden die Geräte auf mehrere forensische Fachkommissariate in der Polizeidirektion Göttingen verteilt.
Quelle: Presseportal








