Mann mit Softair-Pistole an der Reitstallstraße ergriffen, Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Göttingen: Polizeieinsatz in der Innenstadt

Göttingen (ost)
In Göttingen, in der Reitstallstraße
Am Dienstag, dem 14. April 2026, gegen 13.00 Uhr
Ein Vorfall mit einem Mann, der einen „schusswaffenähnlichen Gegenstand“ handhabte, führte am Dienstagmittag (14.04.26) zu einem Polizeieinsatz in der Innenstadt von Göttingen. Die Polizei wurde alarmiert und war innerhalb kurzer Zeit mit mehreren Einsatzfahrzeugen vor Ort. Ein Augenzeuge hatte beobachtet, wie ein Passant in der Reitstallstraße mit einem verdächtigen Gegenstand, der einer Schusswaffe ähnelte, in der Öffentlichkeit hantierte und ihn dann in seine Jackentasche steckte.
Der 55-jährige Verdächtige wurde von den Polizisten festgenommen und zur Dienststelle gebracht. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem „schusswaffenähnlichen Gegenstand“, den der Zeuge beschrieben hatte, um eine Softair-Pistole handelte. Die täuschend echt aussehende Anscheinswaffe wurde von der Polizei beschlagnahmt und Ermittlungen gegen den Göttinger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der 55-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen freigelassen.
Aufgrund des aktuellen Vorfalls weist die Polizei darauf hin, dass Einsätze im Zusammenhang mit schusswaffenähnlichen Gegenständen regelmäßig mit einem verstärkten Kräfteansatz verbunden sind. Da zu Beginn der Informationen unklar ist, ob eine reale Gefahr besteht oder ob diese sicher ausgeschlossen werden kann. Bis die tatsächliche Gefahrenlage eindeutig geklärt ist, ist ein sofortiges, konsequentes und lageangepasstes Vorgehen aller eingesetzten Beamten erforderlich. Dies bedeutet, dass der Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen im Einzelfall auch Gefahren für den Träger mit sich bringen kann. Da täuschend echt aussehende Nachbildungen oft nicht sofort erkennbar sind, muss die Polizei zunächst davon ausgehen, dass es sich um eine echte und somit gefährliche Waffe handelt. Unüberlegte Handlungen des Trägers können im schlimmsten Fall zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch führen.
Quelle: Presseportal








