Die Bundespolizei verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bis zum 30. April 2025 in den Bahnhöfen Hamburg.
Hamburg Hauptbahnhof: Bundespolizei verlängert Mitführverbot in Hamburg
Hamburg (ost)
Die behördliche Anordnung zum Verbot gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor wurde von der Bundespolizeidirektion Hannover bis zum 30. April 2025 verlängert.
Ab dem 1. April 2025 sind die S-Bahn-Linien S1 (Rissen-Poppenbüttel, inkl. Hamburg Airport), S2 (Altona-Bergedorf), S3 (Neugraben-Elbgaustraße) und S5 (Neugraben-Elbgaustraße) nicht mehr von der Verfügung der Bundespolizei betroffen, da sie durch die aktualisierte Rechtsverordnung zum Waffen- und Messerverbot der Freien und Hansestadt Hamburg erfasst werden.
Ausnahmen sind in Abschnitt 3.2 der behördlichen Anordnung festgelegt. Die Einhaltung dieser Verfügung wird von Bundespolizeikräften überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder Beförderungsausschlüssen führen. Neben möglichen strafrechtlichen Maßnahmen gemäß dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung von Zwangsgeldern bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Geltungsbereich der behördlichen Anordnung umfasst sämtliche Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ausgenommen Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Anordnung gilt für den folgenden Zeitraum: Dienstag, 1. April 2025, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 30. April 2025, 24:00 Uhr
Die Maßnahme wurde ergriffen, da Straftaten mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sowie das bloße Mitführen dieser Gegenstände in der bundespolizeilichen Lage deutlich erkennbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.
Zusätzlich informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
Ein Mittel, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, ist beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf die Situation aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass potenzielle Täter angesichts möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Weitere nützliche Tipps zu verschiedenen Themen sind auch im Internet verfügbar (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal