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Hamburg Hauptbahnhof: Verlängerung Allgemeinverfügung Bundespolizei

Die Bundespolizeidirektion Hannover hat das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern in Hamburger Bahnhöfen bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Foto: unsplash

Hamburg (ost)

Die Polizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.

Die Verfügung bleibt bis zum 30. Juni 2026 in Kraft.

Die Regelung betrifft grundsätzlich alle Personen, Ausnahmen sind in Abschnitt 3.2 der Verfügung aufgeführt.

Die Einhaltung wird von Bundespolizeikräften überwacht. Verstöße können zu Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder Beförderungsausschlüssen führen. Zusätzlich zu möglichen strafrechtlichen Maßnahmen gemäß dem Waffengesetz kann auch ein Zwangsgeld verhängt werden.

Der Geltungsbereich umfasst alle Gebäudeteile der genannten Bahnhöfe.

Die Verfügung gilt für folgenden Zeitraum: Montag, 1. Juni 2026, 00:00 Uhr bis Dienstag, 30. Juni 2026, 24:00 Uhr

Die Verfügung wurde erlassen, da Gewalttaten mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sowie das bloße Mitführen, in der polizeilichen Situation deutlich spürbar sind und die Sicherheit der Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.

Die Polizeidirektion Hannover informiert zusätzlich

Ein Mittel, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, ist beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich andere Personen in der Nähe befinden. Durch das Auslösen des Alarms wird ein lauter Ton erzeugt, der die Umstehenden auf die Situation aufmerksam macht. Ziel ist es, dass Täter aufgrund möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Weitere nützliche Tipps zu verschiedenen Themen sind auch im Internet zu finden (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 12917 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 13218 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4662 auf 5070. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3226 auf 3422, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 2212 auf 2310 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 1014 auf 1112 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 788 auf 950. Im Vergleich dazu wurden in Berlin im Jahr 2023 die meisten Fälle von Cyberkriminalität in Deutschland registriert, insgesamt 22125.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 12.917 13.218
Anzahl der aufgeklärten Fälle 4.662 5.070
Anzahl der Verdächtigen 3.226 3.422
Anzahl der männlichen Verdächtigen 2.212 2.310
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.014 1.112
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 788 950

Quelle: Bundeskriminalamt

nf24