Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern in Hamburger Bahnhöfen bis zum 31. Mai 2026.
Hamburg Hauptbahnhof: Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen

Hamburg (ost)
Die Polizeidirektion Hannover verlängert die Anordnung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Anordnung wird bis zum 31. Mai 2026 verlängert.
Das Verbot gilt grundsätzlich für alle Personen, Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Anordnung aufgeführt.
Die Einhaltung der Anordnung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von möglichen straf- / ordnungswidrigen Handlungen nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Anwendungsbereich der Anordnung umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ausgenommen Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Anordnung ist auf den folgenden Zeitraum beschränkt: Freitag, 1. Mai 2026, 00:00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2026, 24:00 Uhr
Die Hintergrund dieser Anordnung ist, dass Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, sowie das bloße Mitführen davon, in der bundespolizeilichen Situation deutlich erkennbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Zusätzlich informiert die Polizeidirektion Hannover:
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), besonders wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf das Geschehen aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen sind auch im Internet zu finden (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 12917 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 13218 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4662 auf 5070. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3226 auf 3422, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 2212 auf 2310 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 1014 auf 1112 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 788 auf 950. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 12.917 | 13.218 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.662 | 5.070 |
| Anzahl der Verdächtigen | 3.226 | 3.422 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.212 | 2.310 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.014 | 1.112 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 788 | 950 |
Quelle: Bundeskriminalamt








