Die Bundespolizei verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern bis zum 31. März 2026.
Hamburg Hauptbahnhof: Verlängerung des Mitführverbots am Hamburger Hauptbahnhof

Hamburg (ost)
Die Polizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hamburg (siehe Abbildung).
Die Allgemeinverfügung wird bis zum 31. März 2026 verlängert.
Ausnahmen sind in Abschnitt 3.2 der Allgemeinverfügung aufgeführt. Die Einhaltung der Verfügung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von möglichen straf- / ordnungswidrigen Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (mit Ausnahme des Mönckebergtunnels), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Allgemeinverfügung gilt für den folgenden Zeitraum: Sonntag, 1. März 2026, 00:00 Uhr bis Dienstag, 31. März 2026, 24:00 Uhr
Der Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, aber auch das bloße Mitführen, in der polizeilichen Lage deutlich erkennbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.
Zusätzlich informiert die Polizeidirektion Hannover:
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf das Geschehen aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter aufgrund möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023
Die Rate an Cyberkriminalität in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 ist leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 12917 Fälle registriert, wovon 4662 gelöst werden konnten. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 3226, darunter 2212 Männer, 1014 Frauen und 788 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 13218 an, wobei 5070 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen erhöhte sich auf 3422, wobei 2310 Männer, 1112 Frauen und 950 Nicht-Deutsche verdächtigt wurden. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 12.917 | 13.218 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.662 | 5.070 |
| Anzahl der Verdächtigen | 3.226 | 3.422 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.212 | 2.310 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.014 | 1.112 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 788 | 950 |
Quelle: Bundeskriminalamt








