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Hannover: 64-Jähriger im ICE festgenommen

Bundespolizei nimmt Mann mit Messer fest, der sich gegen Ausschluss aus dem Zug wehrt. Er leistet Widerstand und beleidigt Beamte.

Foto: Depositphotos

Hannover (ost)

Am Dienstagmorgen, dem 01. September 2026, wurde ein 64-jähriger Deutscher von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Hannover vorläufig festgenommen, nachdem er bei einem Fahrtausschluss für die Deutsche Bahn die Beamten angegriffen und beleidigt hatte. Zuvor hatte er das Zugpersonal bedroht und sich geweigert, den Anweisungen zu folgen.

Frühmorgens um 6 Uhr alarmierte das Zugbegleitpersonal des ICE auf der Strecke von Berlin nach Hannover die Bundespolizeiinspektion Hannover über den Vorfall. Da der Mann keinen Fahrschein vorzeigen konnte und sich weigerte, dem berechtigten Kontrolleur seine Personalien mitzuteilen, sollte er den Zug beim Halt in Hannover verlassen. Die Bundespolizisten warteten bereits auf dem Bahnsteig, als der Zug einfuhr.

Während des Kontakts weigerte sich der 64-Jährige weiterhin, den Zug zu verlassen, und beleidigte die Einsatzkräfte. Als die Beamten versuchten, ihn mit unmittelbarem Zwang aus dem Zug zu führen, wehrte er sich und griff hektisch nach seinem mitgeführten Rucksack. Die Beamten griffen sofort ein, und ein einsatzbereites Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 10 cm fiel zu Boden, noch bevor er es erreichen konnte. Der 64-Jährige wurde gefesselt aus dem Zug geführt und das Messer sichergestellt.

Während des Transports zum Bahnsteig versuchte der Mann, die Beamten zu Fall zu bringen. Er musste fixiert und mit einem Fahrzeug zur Wache am Ernst-August-Platz gebracht werden. Nach Bestätigung seiner Identität wurde der 64-Jährige erkennungsdienstlich behandelt.

Nachdem er sich beruhigt hatte, durfte er die Dienststelle kurz darauf verlassen. Aufgrund seiner vorherigen Handlungen ermittelt die Bundespolizei in mehreren Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen, Bedrohung des Zugpersonals und Hausfriedensbruch. Außerdem leiteten die Beamten weitere Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz durch das Führen eines Messers im öffentlichen Personenverkehr ein.

Dank des entschlossenen Vorgehens der Einsatzkräfte konnte eine große Gefahr für die Sicherheit der Reisenden und Beamten frühzeitig abgewendet werden. Warum der 64-Jährige ein Messer zwischen Sitzplatz und Rucksack versteckte, wird Gegenstand weiterer Ermittlungen sein.

Quelle: Presseportal

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