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Hannover / Bad Bentheim: Zwischenbilanz Binnengrenzkontrollen Deutsch-Niederländisch

Die Bundespolizei verzeichnet -2964- unerlaubte Einreisen und -1905- Zurückweisungen an der Grenze seit September 2024.

Foto: unsplash

Hannover / Bad Bentheim (ost)

Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei in ganz Deutschland Kontrollen an den Binnengrenzen durch, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu überwachen. Die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover kontrolliert den Verkehr zwischen Niedersachsen und den Niederlanden und hat seit Beginn der Maßnahmen insgesamt -2964- unerlaubte Einreisen festgestellt. -1905- Personen wurden an der Grenze abgewiesen.

Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis zum 30. Juni 2026 wurden in der Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim folgende Feststellungen im Rahmen der Binnengrenzkontrollen gemacht:

Die Beamten haben zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 30. Juni 2026 folgende Feststellungen getroffen:

> -5- Personen wurden gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG abgewiesen > -12- Personen aus vulnerablen Gruppen haben Asyl beantragt

Hintergrund:

Die temporären Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen des Schengen-Raums, die seit dem 16. September 2024 auf Anweisung des Bundesministeriums des Innern wieder eingeführt wurden, werden fortgesetzt.

Auf Anweisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 werden die Kontrollen ab sofort auch gemäß den Bestimmungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG durchgeführt. Die Anwendung von § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG ermöglicht es den Grenzbehörden, Schutzsuchende aus sicheren Drittstaaten die Einreise zu verweigern oder Schutzsuchende nach ihrer Einreise in einen sicheren Drittstaat gemäß § 18 Abs. 3 AsylG zurückzuführen. Derzeit gelten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland unter anderem als sichere Drittstaaten.

Personen, die als besonders schutzbedürftig gelten, wie Frauen mit kleinen Kindern, hochschwangere Frauen oder schwer kranke Personen, können weiterhin an die entsprechenden Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.

Der Grenzschutz ist eine grundlegende Aufgabe der Bundespolizei. Die Bundespolizei ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die temporären Binnengrenzkontrollen durchzuführen. Bei Bedarf werden die Einsatzstellen der Bundespolizei weiterhin personell durch Unterstützungskräfte, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, verstärkt.

Maßnahmen zur vorübergehenden Verstärkung des Personals werden kontinuierlich geprüft und umgesetzt. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus taktischen Gründen auch weiterhin keine konkreten Einsatzstärken bekannt geben werden.

Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengen-Binnengrenzen sind an die Lage angepasst, flexibel in Bezug auf Zeit und Ort, uniformiert und zivil, an Land, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr durchgeführt. Auch wenn keine uniformierten Kräfte vor Ort erscheinen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist. Die Maßnahmen werden weiterhin eng mit den angrenzenden Staaten, den Landespolizeien und dem Zoll abgestimmt.

Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6308619

*Die Daten basieren auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Mai 2026. Die Daten für Juni 2026 stammen aus einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nachmeldungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Zukunft geringfügig ändern.

Quelle: Presseportal

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