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Hannover: Bundespolizei verlängert Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen

Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern im Hauptbahnhof Bremen bis zum 31. Mai 2026.

Foto: unsplash

Bremen (ost)

Die Verfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art am Hauptbahnhof Bremen wird von der Bundespolizeidirektion Hannover verlängert (siehe Skizze).

Die Verfügung wird bis zum 31. Mai 2026 verlängert.

Sie gilt grundsätzlich für alle Personen, Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Verfügung aufgeführt.

Die Einhaltung wird von Bundespolizeikräften überwacht. Verstöße können zu Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder Beförderungsausschlüssen führen. Zusätzlich zu möglichen Straf- / Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz kann auch ein Zwangsgeld bei Uneinsichtigen erhoben werden.

Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Bereich des Bremer Hauptbahnhofs (siehe Skizze), einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der „Bürgerweide“.

Die Verfügung gilt für folgenden Zeitraum: Freitag, 1. Mai 2026, 00:00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2026, 24:00 Uhr

Die Verfügung dient dazu, dass Gewalttaten mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sowie das bloße Mitführen, in der bundespolizeilichen Situation deutlich sichtbar sind und die Sicherheit der Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.

Die Bundespolizeidirektion Hannover informiert ergänzend:

Ein Schrillalarm (oder Taschenalarm) kann in Gefahrensituationen verwendet werden, um auf sich aufmerksam zu machen, insbesondere wenn sich andere Personen in der Nähe befinden. Der laute schrille Ton soll Umstehende auf das Geschehen aufmerksam machen und potenzielle Täter abschrecken. Weitere nützliche Tipps zu verschiedenen Themen sind auch im Internet verfügbar (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 12917 Fälle registriert, wobei 4662 davon gelöst wurden. Es gab insgesamt 3226 Verdächtige, darunter 2212 Männer, 1014 Frauen und 788 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 13218, wobei 5070 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen erhöhte sich auf 3422, darunter 2310 Männer, 1112 Frauen und 950 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 12.917 13.218
Anzahl der aufgeklärten Fälle 4.662 5.070
Anzahl der Verdächtigen 3.226 3.422
Anzahl der männlichen Verdächtigen 2.212 2.310
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.014 1.112
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 788 950

Quelle: Bundeskriminalamt

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