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Hannover: DPolG Niedersachsen zum neuen Disziplinargesetz

Verfassungstreue ist unverhandelbar, aber statusvernichtende Entscheidungen dürfen nicht zur Verwaltungsroutine werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) erneuert ihre Kritik an der Änderung des Niedersächsischen Disziplinargesetzes.

Foto: unsplash

Hannover (ost)

Hannover – Treue zur Verfassung ist unverhandelbar – jedoch dürfen Entscheidungen, die den Status vernichten, nicht zur Routine werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) bekräftigt ihre Kritik an der Änderung des Niedersächsischen Disziplinargesetzes. Schon zuvor hatte die DPolG Niedersachsen klar Position bezogen. Diese gewerkschaftlichen Bedenken wurden politisch jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.

Für die DPolG Niedersachsen ist klar: Verfassungsfeinde haben keinen Platz im öffentlichen Dienst. Gleichzeitig hatte die DPolG bereits im November 2025 betont, dass die bestehenden Maßnahmen wirksam sind. Der Fall eines Polizeibeamten, der der Reichsbürgerszene zuzuordnen ist, aus der Polizeidirektion Hannover hat gezeigt, dass Ermittlungen, Disziplinarverfahren und Entlassungen aus dem Polizeidienst auf rechtsstaatlicher Grundlage möglich sind.

Richtig ist: Disziplinarverfahren sollten nicht jahrelang dauern. Daher ist es positiv, wenn Verfahren beschleunigt werden, gerichtliche Überprüfbarkeit erhalten, sofortige Vollziehung ausgeschlossen wird, Personalvertretungen bei statusrelevanten Maßnahmen mit Zustimmung der Betroffenen einbezogen werden und die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz klarer geregelt wird.

Diese Punkte ändern jedoch nichts an der zentralen gewerkschaftlichen Kritik: Schwere Maßnahmen wie die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder der Entzug des Ruhegehalts können künftig durch behördliche Disziplinarverfügung ausgesprochen werden. Damit wird die vorherige gerichtliche Entscheidung durch eine nachfolgende gerichtliche Kontrolle ersetzt. Gerade bei statusvernichtenden Maßnahmen handelt es sich nicht nur um eine Verfahrensvereinfachung, sondern um die berufliche Existenz, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und das Vertrauen in einen ausgewogenen Rechtsstaat.

Kritisch ist dabei insbesondere die behördliche Praxis. Die Disziplinarbearbeitung in den Personaldezernaten obliegt ausschließlich Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2.1 und nicht Volljuristinnen oder Volljuristen. Dies ist ausdrücklich kein Vorwurf an die Kolleginnen und Kollegen, sondern ein Hinweis auf die Tragweite der neuen Verantwortung. Wer diese Entscheidungsebene in die Verwaltung verlagert, muss juristische Fachkompetenz, ausreichende Ressourcen, klare Leitlinien und unabhängige rechtliche Qualitätssicherung gewährleisten.

Dazu kommt eine grundlegende Frage: Was passiert, wenn sich politische Mehrheitsverhältnisse ändern? Rechtsstaatliche Sicherungen müssen unabhängig davon bestehen, wer gerade regiert. Befugnisse, die heute mit dem verständlichen Ziel des Demokratieschutzes begründet sind, können morgen unter anderen politischen Vorzeichen anders genutzt werden. Ein guter Rechtsstaat baut daher nicht auf Vertrauen in aktuelle Mehrheiten, sondern auf stabile Verfahren, klare Grenzen und wirksame Kontrolle.

Die aktuelle Debatte über eine mögliche Neudefinition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstärkt diese Sorge. Wenn Disziplinarmaßnahmen gegen tatsächliche oder vermeintliche Verfassungsfeinde beschleunigt werden, dürfen die Maßstäbe für Verfassungstreue nicht gleichzeitig politisch verwässert werden. Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, parlamentarische Opposition und unabhängige Gerichte gehören untrennbar zusammen.

„Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. Aber gerade deshalb muss der Staat sauber, neutral und rechtsstaatlich handeln. Schnelligkeit ersetzt keine Sorgfalt. Wer der Exekutive mehr Verantwortung im Disziplinarverfahren überträgt, muss für klare Maßstäbe, juristische Fachkompetenz und wirksame Kontrolle sorgen“, erklärt der Landesvorsitzende Patrick Seegers.

Die DPolG Niedersachsen fordert daher eine dichte Evaluation der neuen Regelungen. Dienststellen benötigen ausreichend Personal, klare Leitlinien, disziplinarrechtliche Fachkompetenz und rechtliche Qualitätssicherung. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss Extremismus konsequent bekämpfen, darf dabei aber nie seine eigenen rechtsstaatlichen Maßstäbe zur Disposition stellen.

Quelle: Presseportal

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