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Hannover: Illegale Pyrotechnik gestoppt

Der Zoll Hannover hat über 460 Pakete mit 4,4 Tonnen illegaler Pyrotechnik beschlagnahmt. Weitere Pakete werden erwartet, Absender aus Polen, Empfänger in Deutschland.

HZA Hannover
Foto: Presseportal.de

Hannover (ost)

Über 460 Pakete mit einem Gesamtgewicht von über 4,4 Tonnen mit diversen illegalen Feuerwerkskörpern hat der Zoll Hannover seit vergangenem Donnerstag beschlagnahmt.

Beginn der sehr umfangreichen Maßnahmen war der Hinweis eines Paketdienstleisters möglicherweise ein Paket mit Pyrotechnik erhalten zu haben. Durch die hinzugerufenen Zollbeamten bestätigte sich die Vermutung hinsichtlich des verdächtigen Pakets. In dem Paket mit einem Gesamtgewicht von mehreren Kilogramm befanden sich diverse Feuerwerkskörper insbesondere auch der Kategorien F 3 und F 4 (weitere Informationen zu den Kategorien finden sich in den Zusatzinformationen).

Bei anschließenden Kontrollen von ähnlichen Paketen wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits über 460 ähnliche Pakete mit einem Gesamtgewicht von über 4,4 Tonnen durch den Zoll in Hannover gestoppt. “Nach aktuellen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass noch weitere entsprechende Pakete eintreffen werden”, so Bacher weiter.

Die Absender der Pyrotechnik sind in Polen ansässig. Die Empfänger sind diverse Einzelpersonen aus ganz Deutschland.

Bei den gefährlichen und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern handelt es sich nach aktueller Einschätzung nicht nur um die üblicherweise zu Silvester verwendeten “Knallkörper”. “Wir warnen eindringlich davor sich Feuerwerkskörper bei derartigen Händlern zu bestellen. Neben dem enormen Gesundheitsrisiko ist das Bestellen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigungen eine Straftat”, so Bacher abschließend.

Aus ermittlungstaktischen Gründen können zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Informationen erteilt werden.

Zusatzinformationen:

Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist in Deutschland für die Erteilung von Zulassungen zuständig. Weitere Informationen über die Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern finden sich auf den Internetseiten der BAM.

Es gilt grundsätzlich Folgendes:

Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der EU gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern – mit Ausnahme der oben angeführten Anmeldepflicht – sinngemäß. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch aus Frankreich, den Niederlanden oder Polen nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden dürfen.

Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Im Rahmen ihrer Mitwirkungsbefugnisse unterstützt die Zollverwaltung die für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einfuhr, der Durchfuhr und des Verbringens explosionsgefährlicher Stoffe.

Quelle: Presseportal

nf24