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Hannover: Verlängerung Allgemeinverfügung Bundespolizei

Die Bundespolizei verlängert das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover.

Foto: unsplash

Hannover (ost)

Die Polizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung bezüglich des Mitführverbots von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover (siehe Abbildung).

Die Allgemeinverfügung wird bis zum 28. Februar 2026 verlängert.

Ausnahmen sind in Abschnitt 3.2 der Allgemeinverfügung aufgeführt. Die Einhaltung dieser Verfügung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von möglichen straf- / ordnungswidrigen Verfahren gemäß dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Hannoveraner Hauptbahnhofs (siehe Abbildung), einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der „Raschplatzhalle“ und der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.

Die Allgemeinverfügung gilt für den folgenden Zeitraum: Sonntag, 1. Februar 2026, 00:00 Uhr bis Samstag, 28. Februar 2026, 24:00 Uhr

Der Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Gewaltdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, aber auch das bloße Mitführen, in der polizeilichen Situation deutlich erkennbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.

Zusätzlich informiert die Polizeidirektion Hannover:

Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Denn beim Auslösen des Alarms ertönt ein lauter, schriller Ton, der die Umstehenden auf die Situation aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).

Quelle: Presseportal

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