Die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern im Hauptbahnhof Bremen wird bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Hannover: Verlängerung Allgemeinverfügung Bundespolizei

Bremen (ost)
Die Generaldirektion der Bundespolizei in Hannover hat beschlossen, die Allgemeinverfügung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art im Hauptbahnhof Bremen (siehe Skizze) zu verlängern.
Die Verlängerung der Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. Juni 2026.
Alle Personen sind grundsätzlich von der Allgemeinverfügung betroffen, Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Verfügung aufgeführt.
Die Einhaltung dieser Verfügung wird von Bundespolizeikräften überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu Platzverweisen, Bahnhofsverboten (Hausverboten) oder auch Beförderungsausschlüssen führen. Unabhängig von möglichen straf- / ordnungswidrigen Verfahren gemäß dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung erstreckt sich über den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs (siehe Skizze) einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der Passage „Bürgerweide“.
Die Allgemeinverfügung gilt für den folgenden Zeitraum: Montag, 1. Juni 2026, 00:00 Uhr bis Dienstag, 30. Juni 2026, 24:00 Uhr
Der Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, aber auch das bloße Mitführen, in der bundespolizeilichen Situation deutlich erkennbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.
Zusätzlich informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen in der Nähe befinden. Durch das Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf das Geschehen aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 12917 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 13218 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4662 im Jahr 2022 auf 5070 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3226 im Jahr 2022 auf 3422 im Jahr 2023. Von den Verdächtigen waren 2212 männlich, 1014 weiblich und 788 nicht-deutsch. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 12.917 | 13.218 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.662 | 5.070 |
| Anzahl der Verdächtigen | 3.226 | 3.422 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.212 | 2.310 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.014 | 1.112 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 788 | 950 |
Quelle: Bundeskriminalamt








