Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Hannover: Verlängerung der Allgemeinverfügung am Hauptbahnhof

Die Bundespolizeidirektion Hannover hat das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern im Hauptbahnhof Bremen bis zum 31. Juli 2026 verlängert.

Foto: unsplash

Hannover (ost)

Die Behörde der Bundespolizei in Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Bremen (siehe Abbildung).

Die Verlängerung der Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Juli 2026.

Die Allgemeinverfügung betrifft grundsätzlich alle Personen, Ausnahmen sind in Abschnitt 3.2 der Verfügung aufgeführt.

Die Einhaltung dieser Verfügung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von möglichen strafrechtlichen / ordnungswidrigen Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Bereich des Hauptbahnhofs Hannover (siehe Abbildung), einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der “Raschplatzhalle” und der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.

Die Allgemeinverfügung ist zeitlich wie folgt begrenzt: Mittwoch, 1. Juli 2026, 00:00 Uhr bis Freitag, 31. Juli 2026, 24:00 Uhr

Die Notwendigkeit dieser Allgemeinverfügung ergibt sich aus der Tatsache, dass Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sowie das bloße Mitführen, in der bundespolizeilichen Situation deutlich erkennbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.

Zusätzlich informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:

Eine Möglichkeit, in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf die Situation aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter aufgrund möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24