Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern bis zum 31. März 2026.
Hannover: Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen

Hannover (ost)
Die Polizeidirektion Hannover hat beschlossen, die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover (siehe Skizze) zu verlängern.
Die Allgemeinverfügung bleibt bis zum 31. März 2026 in Kraft.
Ausnahmen können der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung entnommen werden. Die Einhaltung dieser Verfügung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu Platzverweisen, Bahnhofsverboten (Hausverboten) oder Beförderungsausschlüssen führen. Unabhängig von möglichen straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) kann auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen verhängt werden. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung erstreckt sich auf den gesamten Teil des Hannoveraner Hauptbahnhofs (siehe Skizze) einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der „Raschplatzhalle“ und der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Die Allgemeinverfügung gilt für den folgenden Zeitraum: Sonntag, 1. März 2026, 00:00 Uhr bis Dienstag, 31. März 2026, 24:00 Uhr
Die Hintergrund dieser Allgemeinverfügung liegt darin, dass Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sowie das bloße Mitführen, in der bundespolizeilichen Lage deutlich erkennbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Zusätzlich informiert die Polizeidirektion Hannover:
Ein möglicher Weg, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, ist beispielsweise die Verwendung eines Schrillalarms (oder Taschenalarms), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der auf das Geschehen aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter aufgrund möglicher Zeugen von ihren Taten ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen sind auch im Internet verfügbar (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 12917 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 13218 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4662 im Jahr 2022 auf 5070 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3226 im Jahr 2022 auf 3422 im Jahr 2023. Unter den Verdächtigen waren 2212 Männer, 1014 Frauen und 788 nicht-deutsche Verdächtige im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 2310 Männer, 1112 Frauen und 950 nicht-deutsche Verdächtige waren. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 12.917 | 13.218 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.662 | 5.070 |
| Anzahl der Verdächtigen | 3.226 | 3.422 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.212 | 2.310 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.014 | 1.112 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 788 | 950 |
Quelle: Bundeskriminalamt








