Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern bis zum 30. Juni 2026.
Hannover: Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen

Hannover (ost)
Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover (siehe Skizze).
Die Allgemeinverfügung wird bis einschließlich zum 30. Juni 2026 verlängert.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen, Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs (siehe Skizze) einschließlich der Bahnsteige, ausschließlich der „Raschplatzhalle“ sowie der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Montag, 1. Juni 2026, 00:00 Uhr bis Dienstag, 30. Juni 2026, 24:00 Uhr
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
Folgen haben.
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023
Die Statistiken über Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zeigen, dass zwischen 2022 und 2023 eine leichte Zunahme zu verzeichnen war. Im Jahr 2022 wurden 12917 Fälle registriert, wovon 4662 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 3226, darunter 2212 männliche, 1014 weibliche und 788 nicht-deutsche Verdächtige. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 13218, wobei 5070 davon gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen erhöhte sich auf 3422, darunter 2310 männliche, 1112 weibliche und 950 nicht-deutsche Verdächtige. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 12.917 | 13.218 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.662 | 5.070 |
| Anzahl der Verdächtigen | 3.226 | 3.422 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.212 | 2.310 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.014 | 1.112 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 788 | 950 |
Quelle: Bundeskriminalamt








