Die Bundespolizei verlängert das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bis zum 31. März 2026.
Hannover: Verlängerung Mitführverbot am Hauptbahnhof Bremen

Bremen (ost)
Die Polizeidirektion Hannover verlängert die Verordnung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Bremen (siehe Abbildung).
Die Verordnung wird bis zum 31. März 2026 verlängert.
Ausnahmen sind in Punkt 3.2 der Verordnung zu finden. Die Einhaltung der Verordnung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von einem möglichen Straf- / Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs (siehe Abbildung) einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der Passage „Bürgerweide“.
Die Verordnung gilt für den folgenden Zeitraum: Sonntag, 1. März 2026, 00:00 Uhr bis Dienstag, 31. März 2026, 24:00 Uhr
Die Grundlage dieser Verordnung ist, dass Gewaltverbrechen mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, aber auch das bloße Mitführen, in der bundespolizeilichen Lage deutlich wahrnehmbar sind und somit die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.
Zusätzlich informiert die Polizeidirektion Hannover:
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Umgebung befinden. Durch Auslösen des Alarms ertönt ein lauter, schriller Ton, der Personen in der Nähe auf die Situation aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen sind auch im Internet zu finden (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 12.917 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 13.218 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4.662 im Jahr 2022 auf 5.070 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3.226 im Jahr 2022 auf 3.422 im Jahr 2023. Unter den Verdächtigen waren 2.212 Männer, 1.014 Frauen und 788 Nicht-Deutsche im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 2.310 Männer, 1.112 Frauen und 950 Nicht-Deutsche waren. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22.125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 12.917 | 13.218 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.662 | 5.070 |
| Anzahl der Verdächtigen | 3.226 | 3.422 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.212 | 2.310 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.014 | 1.112 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 788 | 950 |
Quelle: Bundeskriminalamt








