Polizei im Heidekreis warnt Eltern: Kinder-E-Scooter sind nicht für öffentliche Straßen zugelassen, nur auf Privatgrundstücken erlaubt. Eltern sollen vor Kauf genaue Zulassung prüfen.
Heidekreis: Kinder-E-Scooter auf Straße verboten

Heidekreis (ost)
16.09.2026 / Kinder-E-Scooter sollten nicht auf der Straße fahren
Heidekreis: Bei verschiedenen Verkehrskontrollen in der Nähe von Grundschulen haben Polizeibeamte des Polizeiinspektion Heidekreis kürzlich wiederholt Kinder auf E-Scootern entdeckt. Es stellte sich heraus, dass die Fahrzeuge nicht für die Nutzung im öffentlichen Verkehr zugelassen waren. Die Polizei möchte daher insbesondere Eltern für dieses Thema sensibilisieren.
Die Fahrzeuge, die als “Kinder-E-Scooter” bezeichnet werden, sind normalerweise nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Sie verfügen insbesondere nicht über die erforderliche Betriebserlaubnis und den notwendigen Versicherungsschutz. Daher ist die Nutzung auf Straßen, Radwegen oder Gehwegen nicht erlaubt. Solche Fahrzeuge dürfen nur auf geeigneten Privatgrundstücken verwendet werden.
Vor dem Kauf sollten Eltern daher sorgfältig prüfen, ob das gewünschte Fahrzeug tatsächlich für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Die Bezeichnung als Kinder-E-Scooter allein gibt darüber keine Auskunft.
Insbesondere auf dem Schulweg sollte die Sicherheit der Kinder oberste Priorität haben. Was für Kinder wie Spaß und ein praktisches Fortbewegungsmittel aussieht, kann im öffentlichen Straßenverkehr schnell zu einer Gefahr werden – sowohl für die Kinder selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Unser Appell an die Eltern: Achten Sie bitte darauf, womit Ihr Kind unterwegs ist und ob es dieses Fahrzeug überhaupt im öffentlichen Verkehr nutzen darf. Denn ein sicherer Schulweg beginnt auch mit der richtigen Wahl des Verkehrsmittels.
Die Polizeiinspektion Heidekreis wird auch zukünftig entsprechende Kontrollen durchführen. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet.
Quelle: Presseportal








