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Hildesheim: Autobahnpolizei stoppt Wiederholungstäter

Ein 28-jähriger E-Scooterfahrer wurde ohne Licht und unter Drogeneinfluss gestoppt. Eine hohe Geldstrafe wurde aufgrund der Wiederholungstat verhängt.

Foto: Depositphotos

Hildesheim (ost)

Am 27.0.2025, gegen Mitternacht, wurde ein E-Scooter-Fahrer von der Autobahnpolizei in der Nähe des Hauptbahnhofs in Hildesheim gestoppt. Der 28-jährige Hildesheimer war ohne Beleuchtung auf der Straße unterwegs. Die Beamten der Autobahnpolizei hielten den Fahrer an und führten eine Kontrolle durch. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln seinen E-Scooter lenkte, was ein entsprechender Test bestätigte. Ein Verstoß gegen die Verkehrsordnung nach § 24a StVG wurde festgestellt. Es sei angemerkt, dass der Betroffene erst vor Kurzem eine ähnliche Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hatte.

Der Erstverstoß wird grundsätzlich mit einer Geldstrafe von 500 Euro geahndet. In diesem genannten Fall wird die Wiederholungstat mit einer Geldstrafe von 1000 Euro belegt. Hinzu kommen Verwaltungs- und Verfahrenskosten.

Quelle: Presseportal

nf24