Ein 32-jähriger Sarstedter wurde mit einem nicht zugelassenen E-Bike kontrolliert, das Geschwindigkeiten bis 25 km/h erreicht und ohne Körperkraft betrieben werden kann. Unter Alkoholeinfluss von 1,52%o verzichtete er zudem auf einen Helm.
Hildesheim: Nicht zugelassenes E-Bike unter Alkoholeinfluss

Hildesheim (ost)
In Sarstedt (jb) – Am 09.05.26, gegen 22:40 Uhr, wurde eine Person auf einem Klappfahrrad von einer Streife des Polizeikommissariats Sarstedt bemerkt. Diese Person fuhr entlang der Holztorstr. mit konstanter hoher Geschwindigkeit, ohne in die Pedale zu treten. Die Person wurde angehalten und kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass es sich rechtlich um ein Mofa handelte, da das vermeintliche Fahrrad mit einem Gashebel ausgestattet war und Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h erreichen konnte, ohne dass Körperkraft erforderlich war. Es gab kein Versicherungskennzeichen für das Fahrzeug. Möglicherweise lag dies auch daran, dass das Fahrzeug anscheinend keine Betriebserlaubnis hatte. Der 32-jährige Fahrer des E-Bikes verzichtete auch auf die erforderliche Helmpflicht. Darüber hinaus stand der Sarstedter deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,52%o. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Das E-Bike wurde vorübergehend beschlagnahmt.
Quelle: Presseportal








