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Hildesheim: Überladung eines Kleintransporters

Ein Kleintransporter aus Hildesheim wurde mit 50% Überladung auf der Autobahn gestoppt. Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Fahrer und Arbeitgeber eingeleitet.

vorgelegter Fahrzeugschein
Foto: Presseportal.de

Hildesheim (ost)

Heinde (bn) – Am 18.07.2025, gegen 10:45 Uhr, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim einen weißen Kleintransporter aus Hildesheim auf der BAB 7 zwischen der Ausfahrt Hildesheim und dem Rastplatz Hildesheimer Börde-West. Der Transporter schien stark überladen zu sein. Der hintere Teil des Fahrzeugs war so stark abgesenkt, dass die Lauffläche der Hinterreifen nicht mehr sichtbar war und das Heck des Fahrzeugs tiefer lag als die Front. Außerdem waren die Hinterreifen stark abgenutzt.

Auf dem Rastplatz wurde der Kleintransporter gestoppt und kontrolliert. Er war mit Abfall (Sperrmüll) beladen. Als der Fahrer den Beamten den Fahrzeugschein übergab, waren sie erstaunt. Es war wirklich unglaublich. Beim Überprüfen des Fahrzeugscheins wurde das Leergewicht des Transporters festgestellt, das unter Punkt G zu finden ist. Es betrug 2560 kg. Um die Zuladung zu berechnen, musste das zulässige Gesamtgewicht bekannt sein, das unter Punkt F1 (zulässiges Gesamtgewicht des Herstellers) oder unter F 2 (zulässiges Gesamtgewicht im Zulassungsland) zu finden ist. Es stellte sich heraus, dass das zulässige Gesamtgewicht tatsächlich 2560 kg betrug. Daher war keine Zuladung möglich, und der Transporter war bereits mit einem Beifahrer und vollem Tank überladen.

Um das tatsächliche Gesamtgewicht festzustellen, wurde der Transporter auf der geeichten Waage der Zentraldeponie in Heinde gewogen. Dort wurde ein tatsächliches Gesamtgewicht von erschreckenden 3840 kg festgestellt, was einer Überladung von 50% entspricht. Gegen den Fahrer und den Arbeitgeber wurden jeweils Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die vom Landkreis Hildesheim bearbeitet werden.

Quelle: Presseportal

nf24