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Hildesheim: Unerlaubter Umgang mit Feuerwerkskörpern

Am 18.10.2024 entdeckte die Polizei in Alfeld Personen mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern. Der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann zu schweren Verletzungen führen.

Foto: unsplash

Hildesheim (ost)

ALFELD (cmü). Am 18.10.2024 gegen 23:15 Uhr hörte eine Streifenwagenbesatzung laute Geräusche in der Innenstadt von Alfeld. In der Marienstraße wurden drei Personen gesehen. Als sie den Streifenwagen sahen, versuchten sie wegzulaufen. Bei der anschließenden Kontrolle wurden Feuerwerkskörper in der Nähe der Personen entdeckt. Da sie keine CE-Kennzeichnung hatten, handelte es sich um nicht zugelassene Feuerwerkskörper in Deutschland. Der Umgang damit verstößt gegen das Sprengstoffgesetz.

Die Polizei warnt davor, nicht zugelassene Feuerwerkskörper mitzuführen oder abzubrennen. Im schlimmsten Fall können schwere oder lebensbedrohliche Verletzungen auftreten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass zugelassenes Feuerwerk ohne Sondergenehmigung nur an Silvester und Neujahr verwendet werden darf.

Quelle: Presseportal

nf24