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Hildesheim: Vorabend-Demo zum 1. Mai

Fünf Ermittlungsverfahren nach Pyrotechnik und Handgemenge bei Versammlung in Hildesheim.

Foto: unsplash

Hildesheim (ost)

HILDESHEIM – (jpm) Derzeit gibt es fünf Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer Versammlung unter dem Motto „Vorabend erster Mai“ am 30.04.2025 zwischen 19:00 Uhr und 20:30 Uhr in der Hildesheimer Nordstadt.

An der zuvor bei der Stadt Hildesheim angemeldeten und genehmigten Versammlung mit Aufzug nahmen ungefähr 40 Personen teil. Der Aufzug verlief nach Ansprachen am Ottoplatz über die Ottostraße zum Sachsenring und weiter über die Peiner Straße und die Leunisstraße zum Friedrich-Nämsch-Park, wo eine Abschlusskundgebung stattfand.

Während des Aufzugs zündeten Teilnehmer der Versammlung wiederholt Pyrotechnik. Es wurden Böller auf die Straße geworfen und neben den eingesetzten Polizeibeamten gezündet. Der Einsatzleiter der Polizei ordnete daraufhin den Einsatz von Videotechnik an. Als der Aufzug gestoppt werden sollte, um diese Maßnahme anzukündigen, kam es zu einem Handgemenge zwischen Einsatzkräften und Versammlungsteilnehmern, als einige von ihnen versuchten, die Absperrung zu durchbrechen.

Die Ermittlungen dauern an und werden vom örtlichen Staatsschutzkommissariat durchgeführt. Bisher geht es um Beleidigung und tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. In einem Fall liegt eine Anzeige gegen einen Polizeibeamten vor, weil er angeblich einen Demonstranten zu Fall gebracht haben soll.

Polizeidirektor Cord Stünkel, Leiter des Einsatzes der Polizeiinspektion Hildesheim, äußert sich eindeutig zu den Vorfällen: „Alle Teilnehmer von Versammlungen haben grundsätzlich das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und werden von der Polizei bei der Ausübung ihrer Grundrechte geschützt. Diese Freiheiten haben jedoch ihre Grenzen, wenn von den Versammlungsteilnehmern Straftaten begangen werden. Diese werden konsequent und unter Einbeziehung aller rechtlichen Mittel verfolgt.

Quelle: Presseportal

nf24