Polizeikontrolle stoppt Jugendlichen auf manipuliertem Kleinkraftrad. Strafverfahren eingeleitet.
Jever: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Jever (ost)
Am Sonntag, dem 02.08.2026, führten Polizisten gegen 14:30 Uhr eine Kontrolle bei einem 16-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades in der Jeverschen Straße im Wangerland durch.
Während der Verkehrskontrolle gab der Jugendliche an, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung seines Fahrzeugs entfernt wurde. Dadurch erreichte das Kleinkraftrad eine maximale bauartbedingte Geschwindigkeit von etwa 45 km/h.
Weil der 16-Jährige nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war und diese nicht ausreichte, um das manipulierte Fahrzeug zu führen, leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Fahrt wurde untersagt.
Es wird darauf hingewiesen, dass technische Änderungen an Kleinkrafträdern oder Mofas dazu führen können, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Außerdem kann der Fahrer strafrechtlich belangt werden, wenn die vorhandene Fahrerlaubnis nicht für das veränderte Fahrzeug ausreicht. Im Schadensfall kann auch der Versicherungsschutz entfallen.
Quelle: Presseportal








