Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei entdeckten Mängel bei der Lagerung von ölhaltigen Abfällen an Bord eines Tankschiffes.
Kontrolle im Hafen Nordenham

Brake (ost)
Bei einer Überprüfung eines Tankschiffes im Hafen von Nordenham haben Beamte der Wasserschutzpolizei am Mittwoch, dem 2. September 2026, eine große Menge ölhaltiger Abfälle entdeckt.
Der Anlass für die Kontrolle war ein Hinweis der zuständigen Hafenbehörde. An Bord des Schiffes wurden mehrere Plastikfässer gefunden, deren Inhalt von den Beamten der Wasserschutzpolizei genauer unter die Lupe genommen wurde.
Insgesamt wurden acht Fässer mit etwa 1.000 Litern ölhaltiger Abfälle gefunden. Darunter befanden sich unter anderem Ölschlamm aus Schweröltanks sowie mit Öl verschmutzte Lappen. Die Lagerung der Abfälle an Bord entsprach nicht den geltenden Vorschriften. Ölhaltige Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Tanks gelagert werden.
Aufgrund des festgestellten Verstoßes wurde zur Sicherung des weiteren Verfahrens eine richterlich angeordnete Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 1.000 Euro erhoben. Die Sicherheitsleistung wurde von zwei Verantwortlichen des Schiffes bezahlt.
Die Hafenbehörde Brake ordnete außerdem die ordnungsgemäße Entsorgung der festgestellten Abfälle an. Ein im Zusammenhang mit dem Vorfall festgestellter Meldeverstoß wurde ebenfalls geahndet.
Die Wasserschutzpolizei und die Hafenbehörde erfüllen im Bereich des maritimen Umweltschutzes unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben. Die Wasserschutzpolizei ist zuständig für die Verfolgung und Bestrafung von Umweltverbrechen und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schifffahrt. Die Hafenbehörde überwacht im Hafen unter anderem die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften und setzt das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG) durch. Dazu gehört beispielsweise die Überprüfung der vorgeschriebenen Anmeldung von Schiffsabfällen sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung. Verstöße wie falsche oder unterlassene Meldungen und auch die nicht vorschriftsmäßige Entsorgung von Schiffsabfällen können von der zuständigen Hafenbehörde verfolgt und bestraft werden.
Quelle: Presseportal








