Am vergangenen Wochenende nahm die Polizei im Landkreis Gifhorn mehrere Unfälle auf und leitete verschiedene Strafverfahren ein. In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde die Polizei Gifhorn zu einem Unfall auf dem Calberlaher Damm gerufen.
Landkreis Gifhorn: Verkehrsgeschehen am Wochenende

LK Gifhorn (ost)
Letztes Wochenende hat die Polizei im Landkreis Gifhorn mehrere Unfälle aufgenommen und verschiedene Strafverfahren eingeleitet. In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde die Polizei Gifhorn zu einem Unfall auf dem Calberlaher Damm gerufen. Ein 47-Jähriger war alleinbeteiligt mit seinem Pedelec gestürzt und hatte sich leicht verletzt. Er lehnte einen Atemalkoholtest ab. Er zeigte jedoch deutliche Anzeichen von Alkohol: Er konnte nicht mehr alleine stehen und seine Worte waren unverständlich. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Ein weiterer Unfall ereignete sich am Sonntagnachmittag auf der Bundesstraße 188 bei Brenneckenbrück. Eine 57-jährige Autofahrerin fuhr in Richtung Hannover und wollte ein vor ihr fahrendes Auto überholen. Dabei übersah sie nach bisherigen Erkenntnissen ein von hinten nahendes Motorrad, das sich bereits im Überholvorgang befand. Es kam zur Berührung der beiden Fahrzeuge, wodurch die ebenfalls 57-jährige Sozia vom Motorrad stürzte und sich leicht verletzte. Der 60-jährige Motorradfahrer blieb unverletzt und konnte die Honda ohne Sturz bis zum Stillstand abbremsen.
Am späten Freitagabend rief ein Zeuge den Polizeinotruf an. Er bemerkte, dass das Auto vor ihm unsicher fuhr. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich in Vordorf. Die alarmierten Beamten der Polizei Meine trafen den Fahrer wenig später an seiner Wohnanschrift an. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,45 Promille. Dem 57-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde eingezogen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
In Calberlah wurden Beamte der Polizei Meine am Samstagabend auf ein sogenanntes Fatbike aufmerksam. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug allein durch Motorkraft und ohne Treten bis zu seiner Höchstgeschwindigkeit beschleunigt werden konnte. Damit galt es rechtlich nicht als Pedelec, sondern als Kraftfahrzeug. Eine erforderliche Haftpflichtversicherung fehlte. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Die Bezeichnung Fatbike beschreibt zunächst nur die Bauweise und lässt keine Rückschlüsse auf die rechtliche Einordnung zu. Ein Pedelec gilt nur als Fahrrad, wenn der Elektromotor eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt hat, ausschließlich das Treten unterstützt und diese Unterstützung spätestens bei 25 km/h oder beim Ende der Tretbewegung unterbricht. Ohne Treten darf nur eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h aktiv sein.
Wenn das Fahrzeug mit einem Gasgriff und ohne Treten schneller als 6 km/h fahren kann, ist es kein Pedelec mehr. Dann können – je nach Bauart – eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung und eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich sein. Wer dennoch ohne die erforderliche Versicherung oder Führerschein auf öffentlichen Straßen fährt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Daher unser Tipp: Überprüfen Sie vor dem Kauf genau die technischen Daten und Fahrzeugpapiere. Verlassen Sie sich nicht nur auf Angaben wie “zulassungsfrei” oder “führerscheinfrei” in einem Verkaufsangebot.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 4.271 Fälle aus, was 2,02% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.665 Fällen registriert, was 0,79% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 173.330 Fälle, was 81,86% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 24.125 Unfälle, was 11,39% aller Unfälle ausmacht, außerorts (ohne Autobahnen) waren es 13.995 Unfälle (6,61%) und auf Autobahnen 3.672 Unfälle (1,73%). Insgesamt gab es 423 Getötete, 5.122 Schwerverletzte und 36.247 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 211.737 |
| Unfälle mit Personenschaden | 32.471 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 4.271 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.665 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 173.330 |
| Ortslage – innerorts | 24.125 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.995 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 3.672 |
| Getötete | 423 |
| Schwerverletzte | 5.122 |
| Leichtverletzte | 36.247 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








