Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Landkreis Harburg: Verkehrskontrollaktionen zum Schulbeginn

Die Polizei kontrollierte zahlreiche E-Scooter-Nutzer und sensibilisierte jugendliche Fahrer für sicheres Verhalten im Straßenverkehr.

Foto: Depositphotos

Landkreis Harburg (ost)

Gestern und heute hat das Polizeipräsidium Harburg zusammen mit der Bereitschaftspolizei Lüneburg und Einsatzkräften aus den Inspektionen Stade, Rotenburg und Lüneburg sowie der Polizei Hamburg Verkehrskontrollen in Buchholz, Winsen und Seevetal im Zusammenhang mit dem Schulbeginn durchgeführt.

Die Überprüfungen fanden zu Schulbeginn und -ende in der Nähe der jeweiligen Schulzentren statt. Zwischendurch wurden Kontrollen in den innerstädtischen Bereichen durchgeführt.

Im Fokus standen die Fahrer von E-Scootern. Die Anzahl der Unfälle mit E-Scootern ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, ebenso wie die Anzahl der Fahrzeuge im Straßenverkehr. Neben der Überprüfung der technischen und rechtlichen Anforderungen war es den Beamten vor allem wichtig, die meist jugendlichen Fahrer für das Thema zu sensibilisieren. Oft sind es Situationen wie das Fahren auf Gehwegen, das Fahren auf der falschen Straßenseite oder das Mitnehmen von weiteren Personen, die für die Scooter-Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden können.

Ein besorgniserregender Trend für die Polizei ist das Manipulieren von E-Scootern, um die Höchstgeschwindigkeit drastisch zu erhöhen. Mit frei verfügbaren Apps wird in die Software des Rollers eingegriffen und die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h deaktiviert. Ein trauriger Spitzenreiter war ein Jugendlicher, dessen E-Scooter auf einem Rollenprüfstand 84 km/h erreichte. Wer mit solchen Geschwindigkeiten auf einem E-Scooter unterwegs ist, begibt sich in Lebensgefahr und gefährdet auch andere!

Insgesamt wurden an den beiden Tagen 973 E-Scooter kontrolliert. 22 Mal wurden bei der Kontrolle zwei Personen auf einem Roller entdeckt. Neun Personen telefonierten während der Fahrt. In 14 Fällen wurden Manipulationen an den Rollern festgestellt, was in einigen Fällen zur Sicherstellung für weitere Untersuchungen führte. Fünf Roller waren nicht versichert. Darüber hinaus führten die Beamten zahlreiche aufklärende Gespräche zur richtigen Nutzung von E-Scootern mit den Jugendlichen.

Die wichtigsten Regeln für die richtige Nutzung von E-Scootern:

1. Mindestalter: 14 Jahre

Die Nutzung von E-Scootern ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, aber wer jünger ist, darf nicht fahren – auch nicht “nur kurz”.

2. Nur mit Versicherung

Jeder E-Scooter muss eine Haftpflichtversicherung haben und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen (kleiner Aufkleber) gut sichtbar tragen. Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich am 01.03. Wer ohne Versicherung fährt, macht sich strafbar.

3. Nur eine Person pro Roller

Das Mitführen einer zweiten Person – egal ob Kind oder Freund – ist verboten. Die Roller sind für eine Person ausgelegt.

4. Kein Fahren auf Gehwegen

E-Scooter gehören auf den Radweg. Wenn keiner vorhanden ist, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Gehwege, Fußgängerzonen oder Parks sind tabu, es sei denn, eine spezielle Freigabe für “Elektrokleinstfahrzeuge” ist ausgeschildert.

5. Alkoholverbot wie beim Auto

Die Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer: 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit), ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille.

6. Handyverbot

Auch auf dem E-Scooter gilt: Hände am Lenker! Wer während der Fahrt auf das Handy schaut oder telefoniert, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

7. Vorgeschriebene Ausstattung

Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen zwei Bremsen, Licht vorne und hinten sowie eine Klingel haben. Das Licht muss während der Fahrt eingeschaltet sein, auch tagsüber!

Was Eltern wissen sollten: Viele Jugendliche sehen E-Scooter als lustiges Fortbewegungsmittel – oft mit einem Spielzeugcharakter. Eltern sollten sich jedoch bewusst sein: Wer seinem Kind ein solches Kraftfahrzeug erlaubt, das nicht versichert ist oder unter dem Mindestalter gefahren wird, handelt fahrlässig und riskiert im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 4.271 Fälle aus, was 2,02% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.665 Fällen registriert, was 0,79% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 173.330 Fälle, was 81,86% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 24.125 Unfälle (11,39%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 13.995 Unfälle (6,61%) und auf Autobahnen 3.672 Unfälle (1,73%). Die Anzahl der Getöteten betrug 423, die Schwerverletzten waren 5.122 und die Leichtverletzten 36.247.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 211.737
Unfälle mit Personenschaden 32.471
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 4.271
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.665
Übrige Sachschadensunfälle 173.330
Ortslage – innerorts 24.125
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.995
Ortslage – auf Autobahnen 3.672
Getötete 423
Schwerverletzte 5.122
Leichtverletzte 36.247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

nf24