Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Leistungsbetrug in Osnabrück,1.800 Euro Geldstrafe für zu viel erhaltene Leistungen

Ein Leistungsbezieher erhielt 1.800 Euro Strafe für 1.400 Euro zu viel kassierte Leistungen durch verschwiegene Beschäftigung.

Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Foto: Presseportal.de

Osnabrück (ost)

Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In den Monaten Februar und März 2025 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.400 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Leon-Marvin Freitag, stellv. Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24