Die Wahl der Zahlungsart beim Onlinekauf kann zu unterschiedlichen Folgen führen. Betrugsfälle in Gifhorn zeigen, wie wichtig ein Käuferschutz sein kann.
LK Gifhorn: Onlinekauf und Zahlungsarten

LK Gifhorn (ost)
Die Polizeiinspektion Gifhorn untersucht derzeit zwei Betrugsfälle im Online-Handel. In beiden Fällen haben Personen aus dem Landkreis Gifhorn Waren über verschiedene Verkaufsplattformen erworben. Die gewählte Zahlungsmethode führte jedoch zu unterschiedlichen Konsequenzen.
In der ersten Situation hat der Käufer über eine Verkaufsplattform Kontakt zu einem Anbieter aufgenommen, der ein Objektiv zum Verkauf angeboten hat. Beide haben sich auf einen Kaufpreis von 270 Euro geeinigt. Der Käufer hat das Geld über einen Bezahldienst überwiesen, jedoch eine Zahlungsmethode ohne Käuferschutz gewählt. Nach der Zahlung hat der Kontakt zum Anbieter abgebrochen. Das Objektiv hat der Käufer nicht erhalten.
Im zweiten Fall hat ein Mann über eine Verkaufsplattform einen Laptop gekauft, der dort angeboten wurde. Nach dem Versand hat er jedoch nicht das bestellte Gerät erhalten, sondern eine Bierdose. Da er eine Zahlungsmethode mit Käuferschutz verwendet hat, ist ihm zumindest kein finanzieller Schaden entstanden.
Die Polizei empfiehlt, beim Online-Kauf eine sichere Zahlungsmethode zu wählen und insbesondere bei unbekannten Verkäufern nicht auf den vorhandenen Käuferschutz zu verzichten. Zahlungsmethoden, die ausschließlich für Überweisungen zwischen Freunden oder Bekannten vorgesehen sind, sollten nicht für den Kauf von Waren genutzt werden. Zu empfehlen sind die Bezahlfunktionen der jeweiligen Verkaufsplattform oder der Kauf auf Rechnung. Informieren Sie sich vor der Zahlung über die Bedingungen und Fristen des Käuferschutzes, da dieser nicht automatisch für jede Transaktion gilt. Seien Sie vorsichtig, wenn Verkäufer auf eine Zahlung außerhalb der Plattform drängen oder ausschließlich eine ungesicherte Zahlungsmethode akzeptieren. Bewahren Sie das Angebot, den Nachrichtenverlauf und den Zahlungsbeleg auf. Wenn die Ware nicht geliefert wird oder nicht der Bestellung entspricht, sollten Sie sich sofort an die Verkaufsplattform und den Bezahldienst wenden und den Vorfall bei der Polizei melden.
Quelle: Presseportal







