Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Neue Gültigkeitszeitraum Allgemeinverfügung Bundespolizei Hannover

Eine Konkretisierung des Mitführverbots und Abbrennverbots wurde bekannt gegeben. Gültig vom 25. November bis 1. Januar, genaue Zeiträume sind festgelegt.

Foto: unsplash

Hannover (ost)

In Bezug auf die gestern veröffentlichte Pressemitteilung:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5914170

wurde heute der Gültigkeitszeitraum konkretisiert. Das Verbot, gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art mitzuführen, gilt in den folgenden Zeiträumen:

Von Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 30. Dezember 2024

zwischen

Montag und Donnerstag, täglich von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Freitag bis Montag, von 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr

sowie

Von Montag, 30. Dezember 2024, 22:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

Das Verbot, pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) mitzuführen und abzubrennen, gilt in folgendem Zeitraum:

Von Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

Weitere Details finden sich in der beigefügten Verfügung.

Quelle: Presseportal

nf24