Eine Konkretisierung des Mitführverbots und Abbrennverbots wurde bekannt gegeben. Gültig vom 25. November bis 1. Januar, genaue Zeiträume sind festgelegt.
Neue Gültigkeitszeitraum Allgemeinverfügung Bundespolizei Hannover
Hannover (ost)
In Bezug auf die gestern veröffentlichte Pressemitteilung:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5914170
wurde heute der Gültigkeitszeitraum konkretisiert. Das Verbot, gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art mitzuführen, gilt in den folgenden Zeiträumen:
Von Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 30. Dezember 2024
zwischen
Montag und Donnerstag, täglich von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Freitag bis Montag, von 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr
sowie
Von Montag, 30. Dezember 2024, 22:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr
Das Verbot, pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) mitzuführen und abzubrennen, gilt in folgendem Zeitraum:
Von Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr
Weitere Details finden sich in der beigefügten Verfügung.
Quelle: Presseportal