Am Mittwochabend löste ein Hinweis auf eine bewaffnete Person im Zug einen Polizeieinsatz aus. Ein 26-Jähriger wurde mit einer Softair-Waffe statt einer echten Schusswaffe gefunden.
Osnabrück: Bewaffneter Person im Zug löst Polizeieinsatz aus

Osnabrück (ost)
Am frühen Mittwochabend gab es im Hauptbahnhof Osnabrück einen Einsatz der Bundespolizei aufgrund einer vermeintlichen Gefährdungslage. Die Information, dass ein Passagier mit einer geladenen Schusswaffe in den Zug gestiegen war, stellte sich jedoch als falsch heraus. Bei einem 26-Jährigen wurde eine Softair-Waffe sichergestellt.
Um 17:35 Uhr erhielt die Bundespolizei den Hinweis, dass ein Mann mit einer Waffe in einen abfahrbereiten Zug eingestiegen war. Gemäß den ersten Berichten war anzunehmen, dass der Mann die Waffe auf dem Bahnsteig von Gleis 1 geladen hatte und dann in den Zug nach Münster gestiegen war.
Die Information, dass der Mann die Waffe auf dem Bahnsteig geladen hatte, stellte sich später als falsch heraus. Der ursprüngliche Hinweisgeber hatte diesen Vorgang nicht beobachtet, anscheinend wurde seine Beobachtung fehlerhaft an die Bundespolizei weitergeleitet.
Aufgrund der Meldung an die Bundespolizei, dass jemand mit einer geladenen Waffe in den Zug gestiegen war und damit potenziell Reisende gefährdet waren, musste zunächst von einer Bedrohungslage ausgegangen werden. Der Zug wurde gestoppt und bewaffnete Einsatzkräfte mit Schutzausrüstung fanden den beschriebenen Mann kurz darauf in dem vollbesetzten Zug mit rund 200 Passagieren, um die Situation zu überprüfen.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um eine Softair-Waffe im Design eines Sturmgewehrs handelte. Es gab keine Hinweise darauf, dass der Mann die Waffe aus der verschlossenen Tasche genommen oder damit auf dem Bahnsteig oder im Zug hantiert hatte.
Der 26-Jährige kooperierte während der polizeilichen Maßnahmen und ließ die Kontrolle ohne Widerstand über sich ergehen. Offenbar wollte er die Softair-Waffe einfach in einer verschlossenen Transporttasche von einem Ort zum anderen bringen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Reisende.
Da die erforderlichen Kennzeichen an der Softair-Waffe unkenntlich gemacht worden waren, besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Waffe wurde beschlagnahmt. Gegen den 26-jährigen Ukrainer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von täuschend echten Waffen an Orten mit vielen Menschen zu erheblichen polizeilichen Maßnahmen führen kann. In unklaren Situationen ist für Einsatzkräfte zunächst nicht ersichtlich, ob es sich um eine funktionsfähige Schusswaffe oder eine täuschend echt aussehende Nachbildung handelt.
Quelle: Presseportal








