Frau erhält 10 Monate Haft wegen Leistungsbetrug, kassiert 1.730 Euro unrechtmäßig.
Osnabrück: Freiheitsstrafe für Frau aus dem Emsland

Osnabrück (ost)
Das Amtsgericht Lingen verhängte eine Haftstrafe von zehn Monaten gegen eine Leistungsbezieherin aufgrund von Untersuchungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Die Verurteilte bezog Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch. Im März 2023 und im Mai 2023 nahm die Beschuldigte jeweils eine Anstellung an, ohne dies dem Leistungsträger mitzuteilen. Dadurch konnte sie unrechtmäßig etwa 1.730 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.
Durch eine automatisierte Überprüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Treiben der Angeklagten auf die Spur. Regelmäßig werden die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten abgeglichen. Aufgrund der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Gehalt durch die Arbeitgeber begann das Hauptzollamt Osnabrück mit den Ermittlungen, die letztendlich zur Anklage wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Die Angeklagte hätte den Leistungsträger umgehend informieren müssen, als sie eine berufliche Tätigkeit aufnahm. Trotz entsprechender Hinweise hatte sie dies nicht getan.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Quelle: Presseportal








