Der Zoll deckt Verstöße auf und bewahrt die Naturvielfalt, mit jährlich 1.200 Aufgriffen, hauptsächlich über Flughäfen, und 150.000 beschlagnahmten Tieren und Pflanzen in den Jahren 2022-2024.
Osnabrück: Tag des Artenschutzes Zoll hilft bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

Osnabrück (ost)
Es gibt weltweit tausende Tier- und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind. Der Zoll spielt eine wichtige Rolle bei der Entdeckung von Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen und dem Schutz der Vielfalt der Natur.
Jedes Jahr entdecken Zöllner im Durchschnitt 1.200 geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Der Anteil von Postsendungen aufgrund von Internetbestellungen nimmt stetig zu und macht mittlerweile etwa ein Drittel der Aufgriffe aus. Fast 60 Prozent der Fälle werden über Flughäfen gemeldet. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.
Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte ohne erforderliche Dokumente werden beschlagnahmt. Es spielt keine Rolle, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen befördert werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein Erzeugnisse oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten als Souvenirs mit nach Hause nehmen. Sie tragen bewusst oder unbewusst dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten florier und das Aussterben von Tieren und Pflanzen beschleunigt wird. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen ist ein lukratives Geschäft geworden.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen existiert seit über 50 Jahren. Das Übereinkommen, auch bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ist das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen und wird von 184 Ländern unterstützt. Es soll gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor dem unkontrollierten Handel schützen. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz der Vertragsstaaten neue gefährdete Arten in die Anhänge des Übereinkommens aufgenommen oder der Schutzstatus bereits gelisteter Arten angepasst.
In der EU wurde das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie online unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de
Quelle: Presseportal








