Beschäftigte des Zollamtes Fledder in Osnabrück beschlagnahmten eine Handtasche aus Krokodilleder. Die Echtheit des Krokodilleders bestätigte sich durch Röntgenbilder, die durch die Veterinärstation des Zoo Osnabrück veranlasst wurde.
Osnabrück: Zoll stoppt Einfuhr von Krokodilleder-Handtasche
Osnabrück (ost)
Mitarbeiter des Zollamtes Fledder in Osnabrück haben eine Handtasche aus Krokodilleder beschlagnahmt. Diese wurde in einem Paket aus China gefunden.
Die Authentizität des Krokodilleders wurde durch Röntgenbilder bestätigt, die von der Veterinärstation des Zoo Osnabrück angefordert wurden.
Krokodile sind eine gefährdete Art und unterliegen daher dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Die Einfuhr dieser Produkte erfordert sowohl eine Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes als auch eine Einfuhrgenehmigung Deutschlands. Beides war nicht vorhanden.
Das Bundesamt für Naturschutz wurde über den Vorfall informiert und wird über die weitere Verwendung der Ware entscheiden.
Zudem handelt es sich bei der Tasche um eine Fälschung einer Luxusmarke, die im Original einen Wert von ca. 20.000 Euro hat.
Zusätzliche Informationen
Um effektiv auf die Gefährdung oder Bedrohung reagieren zu können, wurde 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ – kurz das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA) – unterzeichnet. Dieses Abkommen ist international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. In Deutschland ist CITES seit 1976 gültig und bis heute haben 182 Länder dem WA zugestimmt. Derzeit stehen etwa 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unter seinem Schutz.
Die Zollverwaltung kontrolliert die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, sowie Teilen oder Produkten daraus, gemäß den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden geschützte Tiere oder Pflanzen widerrechtlich oder ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie vom Zoll beschlagnahmt. Wenn Sie unsicher sind, ob das gewünschte Produkt oder Souvenir einfuhrfähig ist, kontaktieren Sie Ihr örtliches Zollamt oder das Bundesamt für Naturschutz. Sensibilisieren Sie auch Verwandte in Drittländern außerhalb der EU für Naturschutzthemen und lassen Sie sich im Zweifelsfall keine Waren aus geschützten tierischen oder pflanzlichen Teilen zusenden.
2 Bilddateien: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Quelle: Presseportal