Beamte des Hauptzollamts Osnabrück kontrollierten einen polnischen LKW-Fahrer, der 7.743 Euro per Kartenzahlung beglich.
Osnabrück: Zoll treibt 7.700 Euro ein
Osnabrück (ost)
Am 27. Juni 2025 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Osnabrück eine Kontrolle an einem Fahrer eines polnischen Lastwagens auf der Autobahn 30 in der Nähe von Lotte durch. Die Prüfung der vorgelegten Dokumente ergab, dass die Firma, für die der Fahrer arbeitete, einen offenen Vollstreckungsauftrag der zentralen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Potsdam in Höhe von insgesamt 7.743 Euro hatte.
Das polnische Transportunternehmen war im Rückstand mit Zahlungen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Der Fahrer beglich die ausstehende Forderung von 7.743 Euro vor Ort per Kartenzahlung und konnte danach seine Fahrt fortsetzen.
Weitere Informationen
Neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (wie Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) vollstrecken die Vollstreckungsstellen des Zolls auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen von anderen bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie der Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften. Auf diese Weise gewährleisten die Vollstreckungsstellen die Leistungsfähigkeit des Staates und setzen Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung der Beitragszahler um. Im Falle von Zollforderungen arbeiten die Sachgebiete Vollstreckung eng mit den Grenzzollstellen zusammen.
Die Kontrolleinheiten Verkehrswege der Hauptzollämter führen im Auftrag der Zentralen Vollstreckungsstelle für Grenzausschreibung des Hauptzollamts Potsdam Beitreibungsmaßnahmen für Vollstreckungsschuldner außerhalb des Bundesgebiets durch.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Quelle: Presseportal