Vier Katzen und zwei Hunde durch den Landkreis Peine sichergestellt. Zöllner entdecken erneut illegalen gewerblichen Transport von Jungtieren ohne gültige Tollwutimpfung.
Peine: Illegaler Tiertransport auf der A2 festgestellt

Braunschweig (ost)
Am Mittwochmittag, dem 27.05.2026, hat die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Göttingen des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig auf der Bundesautobahn 2 an der Raststätte Zweidorfer Holz (Fahrrichtung West) bei der Kontrolle eines bulgarischen Transporters erneut einen illegalen gewerblichen Tiertransport von Jungtieren festgestellt. Im Transporter wurden dieses Mal vier Hunde und fünf Katzen ohne spezifische Rassenzuordnung, also Straßenhunde/-katzen, entdeckt.
Zuvor hatte die KEV aus Göttingen am 29.04.2026 einen illegalen gewerblichen Tiertransport von 16 Dackeln (14 Welpen und zwei erwachsene Tiere) aufgedeckt, über den das Hauptzollamt Braunschweig am 04.05.2026 in einer Pressemitteilung informierte.
Der 37-jährige bulgarische Fahrer gab an, dass die Hunde für einen Transport nach Nordrhein-Westfalen und die Katzen in die Niederlande bestimmt seien. Er konnte jedoch weder Dokumente für den gewerblichen Transport noch die erforderlichen Tierarztbescheinigungen vorlegen. Er betonte, dass er nur der Fahrer sei und dass er 100 Euro für den Transport erhalten würde.
Bei der Überprüfung der EU-Heimtierausweise stellten die Zollbeamten fest, dass vier der Katzen zu früh gegen Tollwut geimpft worden waren, also vor dem Alter von drei Monaten. Außerdem wurde festgestellt, dass bei zwei Katzen und zwei Hunden noch nicht die erforderlichen 21 Tage nach der Tollwutimpfung vergangen waren. Erst nach Ablauf dieser Zeit gilt die Impfung als wirksam.
Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Peine ist für das weitere Verfahren zuständig. Daher übernahm die diensthabende Amtstierärztin aus Peine den Fall vor Ort und ordnete eine Sicherstellung zur amtlichen Tollwutquarantäne an. Mitarbeiter eines beauftragten Tierheims holten die vier Katzen und zwei Hunde ohne gültige Tollwutimpfung ab und brachten sie in eine Quarantäneeinrichtung. Dort werden sie erneut gegen Tollwut und andere Infektionskrankheiten wie Staupe und Parvovirose geimpft.
Der Fahrer durfte zwei Hunde und eine Katze behalten und nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für die Unterbringung und Behandlung der Tiere seine Fahrt fortsetzen.
Während der Kontrolle an der Raststätte kam es zu Störungen durch zwei zusätzliche Personen, die angaben, Bekannte eines potenziellen Käufers eines der Hunde zu sein. Sie bedrohten die Zollbeamten, sodass diesen die Personen ein Hausverbot erteilen mussten.
Der Landkreis Peine prüft die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen den Fahrer wegen Verstoßes gegen geltendes Tierseuchenrecht und Transportvorschriften.
Quelle: Presseportal








