Die Polizeidirektion Hannover hat ein umfangreiches Ermittlungsverfahren zu Sexualdelikten abgeschlossen. Verdachtsmomente sollten ernst genommen und nicht ignoriert werden.
Polizeidirektion Hannover appelliert an Betroffene von Sexualdelikten

Hannover (ost)
Die Polizeidirektion Hannover hat in einem außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungskomplex Verfahren wegen mehr als 178 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geführt. Eine eigene Ermittlungsgruppe mit zeitweise bis zu 13 Mitarbeitenden wurde für die Bearbeitung eingerichtet. Das Landeskriminalamt Niedersachsen unterstützte die Ermittlerinnen und Ermittler bei ihrer Arbeit.
Die akribischen Ermittlungen und Auswertungen begannen mit Hinweisen aus den anlassunabhängigen Recherchen anderer deutscher Sicherheitsbehörden. Über Monate hinweg entwickelte sich ein Verfahren von erheblichem Umfang, zu dem am Donnerstag, 10.09.2026, am Landgericht Hannover der Prozess gegen einen Angeklagten startete.
Während der Auswertung wurden mehr als 42.000 Videodateien von den Ermittlerinnen und Ermittlern gesichtet. Fast 1.700 Dateien wurden als inkriminiert identifiziert und vollständig ausgewertet und dokumentiert. Der Großteil dieser Aufnahmen stammte mutmaßlich vom Tatverdächtigen selbst. Es wurden auch annähernd 6.000 Chatverläufe ausgewertet.
Basierend auf diesen Erkenntnissen erhob die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage vor dem Landgericht Hannover. Der Strafprozess, der am Donnerstag begann, bezieht sich auf über 100 Sexualdelikte zum Nachteil einer Frau, mit der der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einer Beziehung war. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, die Frau über mehrere Jahre hinweg betäubt und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Die Taten wurden gefilmt und die Videos auf eine Internetplattform hochgeladen, die aufgrund des massenhaften Austauschs von Vergewaltigungsvideos und Missbrauchsinhalten international bekannt wurde.
Der Ermittlungskomplex endet nicht an der Landesgrenze: Es ergaben sich 78 Folgeverfahren gegen Kontaktpersonen in Deutschland und mindestens zehn weiteren Staaten in Europa und darüber hinaus. Diese Verfahren wurden an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Weitere Tatverdächtige wurden bereits identifiziert. Ein Haftbefehl wurde unter anderem in Frankreich vollstreckt. Während der Dateiauswertung stieß die Ermittlungsgruppe auf fast 100 noch unidentifizierte Opfer, zu denen weitere Ermittlungen laufen.
“Ermittlungsarbeit wird oft an Zahlen gemessen. Mir ist hier aber noch wichtiger, was hinter den Zahlen steht: eine Frau, deren Vertrauen in eine Partnerschaft, nach allem was wir wissen, massiv missbraucht wurde. Ich bin dankbar für ein hoch motiviertes und erfahrenes Team der Polizeidirektion Hannover, das monatelang belastendes Material gesichtet hat, damit die Justiz nun über den Fall entscheiden kann. Wir müssen Opfer schützen und stützen. Großen Respekt habe ich für diejenigen, die diese Ermittlungen so nachhaltig im Sinne der Opfer geführt haben. Wir werden nicht nachlassen, auch weiterhin solche Täter zu überführen.”, so ordnete die Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Hannover, Gwendolin von der Osten, die intensive Ermittlungsarbeit ein und betonte: “Wir müssen Verdachtsmomente ernst nehmen, sie nicht kleinreden oder ignorieren.”
Sexualisierte Gewalt in Beziehungen bleibt häufig lange unentdeckt – auch, weil Betroffene physische wie psychische Auffälligkeiten zunächst für sich behalten oder relativieren. Die Polizeidirektion Hannover rät: Wer unerklärliche körperliche Symptome, Erinnerungslücken oder Veränderungen im eigenen Umfeld bemerkt, sollte diese nicht kleinreden. Es hilft, eine Vertrauensperson einzubeziehen und Beobachtungen offen anzusprechen. Anzeigen bei der Polizei können jederzeit über jede Dienststelle oder in akuten Fällen über den Notruf 110 erstattet werden.
Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt gibt es verschiedene Möglichkeiten für Betroffene: Neben der Anzeigenerstattung bei der Polizei können sie sich an Beratungsstellen vor Ort oder online wenden, die vertraulich arbeiten. Das “Netzwerk ProBeweis” bietet die Möglichkeit, zeitnah eine vertrauliche Spurensicherung vorzunehmen und Anhaltspunkte für körperliche Gewalt rechtssicher zu dokumentieren und für eine spätere Anzeigenerstattung aufzubewahren.
Das Verabreichen von Substanzen zur Sedierung, wie beispielsweise K.o.-Tropfen als mögliche Vorbereitung auf eine Sexualstraftat, kann bereits als gefährliche Körperverletzung betrachtet werden. Bei Verdacht auf K.o.-Tropfen ist eine zeitnahe Sicherung von Blut- und Urinproben erforderlich, um die Substanzen nachweisen und die entsprechenden Spuren sichern zu können.
Digitale Spuren verschwinden nicht mit der Zeit, selbst wenn sie gelöscht oder verschleiert werden. Kontakte zu Tatbeteiligten und in Netzwerke hinein lassen sich nachvollziehen, und Ermittlungsbehörden im In- und Ausland arbeiten zusammen, um Tatverdächtige zu identifizieren. “Wer solch niederträchtige Straftaten begeht, sollte jeden Tag, jede Stunde damit rechnen, dass die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Tür steht”, betont der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeidirektion Hannover, Leitender Kriminaldirektor Harry Blome.
### Hinweis ###
Die Pressehoheit für das Verfahren vor dem Landgericht Hannover liegt beim Gericht. Auskünfte zum Verfahrensstand, zu Terminen und zum Gang der Hauptverhandlung erteilt ausschließlich die dortige Pressestelle. Diese Mitteilung beschränkt sich auf die abgeschlossene polizeiliche Ermittlungsarbeit. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Presseportal








