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Polizeieinsatz in Bückeburg

Eine 49-jährige Frau leistete erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte und verletzte eine Beamtin leicht.

Foto: unsplash

Bückeburg (ost)

Am Samstagnachmittag, den 06.06.2026, ereignete sich gegen 14:14 Uhr in der Hans-Neschen-Straße in Bückeburg ein Polizeieinsatz aufgrund einer gemeldeten hilflosen Person.

Ein Autofahrer informierte die Polizei über eine scheinbar desorientierte Frau, die sich wiederholt auf dem Bürgersteig und der Straße bewegte. Die eintreffenden Polizeibeamten trafen vor Ort auf eine 49-jährige Frau.

Da die Frau nicht auf Aufforderungen reagierte und weiter in Richtung Straße lief, versuchten die Einsatzkräfte, sie festzuhalten, um sie vor möglicher Selbstgefährdung zu schützen. Die Frau wehrte sich jedoch, indem sie sich losriss und nach den Beamten schlug und trat.

Die Polizeibeamten mussten die Frau schließlich fixieren, zu Boden bringen und kontrollieren. Währenddessen setzte sie ihren erheblichen Widerstand fort und griff die Einsatzkräfte körperlich an. Eine 25-jährige Polizistin wurde dabei leicht verletzt. Zudem wurde die Brille einer 42-jährigen Polizistin beschädigt. Die Frau wurde schließlich in Handschellen gelegt.

Auch nach der Fixierung setzte die Beschuldigte ihr aggressives Verhalten fort und versuchte weiterhin, die Beamten zu verletzen. Erst mit der Ankunft des Rettungsdienstes und Notarztes sowie der Verabreichung eines Beruhigungsmittels konnte die Situation vollständig unter Kontrolle gebracht werden.

Die 49-Jährige wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht, um weitere medizinische Maßnahmen durchzuführen und eine mögliche Unterbringung gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und Gefährdete (PsychKG) zu prüfen. Nach Abschluss der medizinischen Maßnahmen wurde sie in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen.

Während des Einsatzes wurden mehrere Polizistinnen und Polizisten leicht verletzt. Alle blieben dienstfähig.

Gegen die 49-Jährige wurden Strafverfahren unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Presseportal

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