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Prüfung am Braunschweiger Stadion, Fokus auf Sicherheitsgewerbe

Nach dem Verlassen des Stadions führte die FKS eine umfangreiche Prüfung des Sicherheitspersonals durch. Der Schwerpunkt lag auf Mindestlohn, illegale Beschäftigung und Mitführungspflichten.

Hauptzollamt Braunschweig - Andreas Scholz
Foto: Presseportal.de

Braunschweig (ost)

Nach dem letzten Sonntag verließen die Fußballfans das Stadion an der Hamburger Straße, führten 76 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Braunschweig eine umfangreiche Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.

Der Einsatz war auf das Sicherheitspersonal ausgerichtet, das von externen Firmen bereitgestellt wurde. Der Schwerpunkt der Kontrolle lag insbesondere auf der ordnungsgemäßen Anmeldung der Mitarbeiter durch die Arbeitgeber, der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, möglicher illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte und der Erfüllung der Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten gemäß § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist ausdrücklich in § 2a Absatz 1 Nummer 10 SchwarzArbG aufgeführt und gehört regelmäßig zu den besonders prüfungsrelevanten Branchen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Mitarbeiter nicht ausreichend über ihre gesetzlichen Mitführungspflichten informiert werden.

Im Rahmen der Kontrolle wurden 247 Personen überprüft. Die Auswertung der vor Ort erhobenen Daten wird noch fortgesetzt. Weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen bei den betroffenen Arbeitgebern sowie Nachermittlungen im Innendienst werden folgen.

Die Einsatzleitung zieht eine positive Bilanz: „Die Maßnahme verlief geordnet und ohne Komplikationen. Wir haben das eingesetzte Personal zu den Arbeitsbedingungen befragt, nun folgt die Auswertung der erhobenen Daten.“

Quelle: Presseportal

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