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Rechtliche Unterschiede: Pedelec vs. Kleinkraftrad

Die Polizei warnt vor Konsequenzen bei falscher Einstufung von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Pedelecs gelten als Fahrräder, Kleinkrafträder erfordern Zulassung und Versicherung.

Foto: unsplash

Landkreise Nienburg und Schaumburg (ost)

(Thi) Die Polizei weist darauf hin, dass es rechtliche Unterschiede zwischen Pedelecs und Kleinkrafträdern gibt. Es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeuge im Straßenverkehr entdeckt werden, die aufgrund von technischen Modifikationen oder ihrer Bauweise nicht mehr als Fahrräder oder Pedelecs gelten, sondern gesetzlich als Kleinkrafträder eingestuft werden. Ein Pedelec unterstützt den Fahrer nur beim Treten und bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Die Motorleistung darf dabei bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht überschreiten. Solche Fahrzeuge gelten grundsätzlich als Fahrräder im Straßenverkehr. Eine Zulassung, ein Versicherungskennzeichen oder eine Fahrerlaubnis sind nicht erforderlich. Bei sogenannten S-Pedelecs oder anderen elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, die Geschwindigkeiten von über 25 km/h erreichen oder deren Motor das Fahrzeug auch ohne Pedalunterstützung antreibt, gelten andere Regeln. Diese Fahrzeuge werden normalerweise als Kleinkrafträder eingestuft. Für die Nutzung im Straßenverkehr ist unter anderem eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen und die erforderliche Fahrerlaubnis notwendig. Es gilt auch eine Helmpflicht. Die Polizei weist darauf hin, dass technische Veränderungen an Pedelecs, wie Tuning-Maßnahmen zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung, dazu führen können, dass das Fahrzeug nicht mehr als Pedelec eingestuft wird. In solchen Fällen kann das Fahrzeug als Kleinkraftrad betrachtet werden. Wer ein entsprechend eingestuftes Fahrzeug ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr führt, kann wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafrechtlich belangt werden. Wenn keine erforderliche Fahrerlaubnis vorliegt, kann dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten. Die Polizei empfiehlt allen Nutzern von elektrisch unterstützten Zweirädern, sich vor der Nutzung über die geltenden Vorschriften zu informieren und insbesondere auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sowie mögliche technische Veränderungen am Fahrzeug zu achten. Bei Unsicherheiten sollten sich Fahrzeughalter an den Hersteller, Fachhandel oder die zuständigen Behörden wenden.

Die Polizei betont: Sicherheit und Einhaltung der Regeln im Straßenverkehr dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Selbst geringfügige technische Änderungen können schwerwiegende rechtliche Folgen haben.

Quelle: Presseportal

nf24