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Salzgitter: Neujahrskontrolle endet in Strafverfahren

Ein Fahrer wurde wegen Verkehrsordnungswidrigkeit angehalten. Bei der Überprüfung fanden die Beamten 3.320 Potenzmittel im Transporter.

Potenzmittel im Karton
Foto: Presseportal.de

Braunschweig (ost)

Polizeibeamte der Polizeiinspektion Salzgitter/ Peine/ Wolfenbüttel hielten am Abend des Neujahrs einen 41-jährigen Fahrer in Salzgitter zunächst wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit an. Sie erwischten ihn dabei, wie er sein Mobiltelefon in der Hand hielt und bediente.

Während der Überprüfung seiner Unterlagen bemerkten die Polizisten eine große Holzkiste im hinteren Teil seines Lieferwagens sowie weiteres Ladegut, das nicht ordnungsgemäß gesichert war. Dies stellte eine weitere Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Aus diesem Grund brachten die Beamten den Mann zunächst zur Dienststelle in Salzgitter und ließen den Lieferwagen dort stehen.

Bei der weiteren Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen stellten die Polizisten fest, dass der Fahrer zur Fahndung ausgeschrieben war. Sie befragten ihn nach seiner Reiseroute und der Fahrer gab an, von Schweden nach Wien gefahren zu sein und sich nun auf dem Rückweg zu befinden.

Da die Polizisten keine straf- und zollrechtlichen Verstöße in Bezug auf die Ladung des Fahrzeugs ausschließen konnten, entschieden sie, Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt Braunschweig aufzunehmen.

Der Betroffene stimmte der Sicherstellung des Lieferwagens samt Inhalt bis zum nächsten Tag sowie der geplanten Durchsuchung zu.

Am nächsten Tag, dem 02.01.2025, führten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig dann eine Kontrolle des Fahrzeugs durch und entdeckten dabei, teilweise versteckt unter Schokolade, mehrere Packungen Tabletten. Es handelte sich ausschließlich um Potenzmittel verschiedener Hersteller mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten. Der Fahrer gab später an, dass er diese für Freunde mitbringe.

Da insgesamt jedoch 3.320 Tabletten Potenzmittel festgestellt werden konnten, gingen die Zöllner davon aus, dass es sich um ein gewerbliches Einführen von Arzneimitteln in das Bundesgebiet handelte, was gemäß § 73 des Arzneimittelgesetzes verboten ist. Daher wurde gegen den Fahrer als Einführer ein Steuerstrafverfahren wegen Schmuggels gemäß der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.

Die weitere Bearbeitung übernimmt das Zollfahndungsamt Hannover (Dienstsitz Magdeburg) zusammen mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Quelle: Presseportal

nf24