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Schortens: Polizei stellt Drohne sicher,20-jähriger Mann fliegt Drohne über militärischem Sicherheitsbereich

Die Polizei in Wilhelmshaven erhielt einen Hinweis auf eine Drohne über einem militärischen Sicherheitsbereich. Der verantwortliche Drohnenführer wurde identifiziert und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das LuftVG eingeleitet.

Foto: unsplash

Wilhelmshaven (ost)

Am 14. Mai 2025 erhielt die Polizei gegen 14:50 Uhr einen Tipp über eine Drohne, die sich über einem militärischen Sicherheitsbereich in Wilhelmshaven befinden sollte. Im Zuge der unverzüglich eingeleiteten Untersuchungen konnte eine gewöhnliche Drohne der Marke DJI geortet werden.

Ein 20-jähriger Mann aus Schortens wurde als verantwortlicher Drohnenpilot identifiziert. Er gab an, Testflüge durchzuführen, um später in der Filmproduktion tätig zu werden. Die Polizei beschlagnahmte sowohl die Drohne als auch das Mobiltelefon des Beschuldigten. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen § 109g StGB (Verbotene Bildaufnahmen) sowie § 62 LuftVG (Verbotene Nutzung des Luftraums) eingeleitet. Die weiteren Untersuchungen wurden vom Staatsschutz der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland übernommen.

Polizei warnt vor illegalem Drohneneinsatz

In den letzten Monaten wurden vermehrt Drohnensichtungen gemeldet – auch in Bereichen kritischer Infrastrukturen. Die Polizei nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Der unerlaubte Betrieb von Drohnen in sensiblen Bereichen wie Bundeswehrliegenschaften, Industrieanlagen oder über Menschenansammlungen kann nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Straftaten darstellen. Die Polizei appelliert an Drohnenführer: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer eine Drohne steuert, muss sich über die geltenden Vorschriften informieren – vor allem über Flugverbotszonen, Abstandsregelungen und Registrierungspflichten. Einrichtungen wie Flughäfen, Bundeswehrliegenschaften und bestimmte Industrieanlagen erfordern grundsätzlich einen Abstand von mindestens 100 Metern. Verstöße können zur Beschlagnahme der Drohne, Geldstrafen oder in schwerwiegenden Fällen sogar zu Freiheitsstrafen führen.

Informationsangebot für Drohnenführer

Für Drohnenführer steht eine interaktive Karte zur Verfügung, die tagesaktuelle Flugverbotszonen und Einschränkungen anzeigt. Diese ist abrufbar unter: 👉 https://www.dipul.de/homepage/de/

Quelle: Presseportal

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