Die Polizei warnt vor Brandgefahr durch Glutnester in Holzkohlegrills, auch nach vermeintlicher Abkühlung. Vorsicht bei der Lagerung in geschlossenen Räumen!
Stolzenau: Holzkohlegrill löst Feuerwehreinsatz aus

Stolzenau (ost)
Am Abend des Donnerstags (23.07.2026) gegen 21:25 Uhr sah eine Streifenwagenbesatzung aus Stolzenau während ihrer Fahrt auf der Straße „Auf dem Weinberge“ (OT Holzhausen) eine starke, weiß-graue Rauchentwicklung aus dem Bereich der Dachtraufe eines Gartenschuppens an der einmündenden Wilhelm-Busch-Straße.
Die Polizisten hielten sofort an, um die Situation zu überprüfen. Schon beim Betreten des Grundstücks roch es deutlich nach Brand- oder Schwelgeruch. Beim Überprüfen des Wohnhauses stellten die Beamten fest, dass es unbewohnt war und offensichtlich renoviert wurde. Sie konnten auch schnell feststellen, dass der brennende Schuppen nicht mit dem Wohnhaus verbunden war.
Weil die Brandursache im stark verrauchten Schuppen zunächst unklar war, alarmierten die Einsatzkräfte sofort die Feuerwehr. Die angerückte Feuerwehr betrat den Schuppen und konnte das Feuer schnell löschen. Dadurch konnte ein Gebäude- oder größerer Sachschaden verhindert werden; es entstand nur geringer Sachschaden.
Die Polizei identifizierte einen Holzkohlegrill als Ursache für das Feuer. Der Grill wurde nach dem Grillen zusammen mit der verbleibenden Kohle, den Grillanzündern und anderen Materialien im Schuppen abgestellt. Durch noch vorhandene Glut entzündeten sich die abgelegten Gegenstände.
Wichtiger Sicherheitshinweis der Polizei:
Auch wenn ein Grill äußerlich bereits abgekühlt erscheint, können in der Asche und Kohle noch über viele Stunden hinweg gefährliche Glutnester vorhanden sein. Lassen Sie Holzkohlegrills daher immer vollständig und unter Aufsicht im Freien abkühlen. Stellen Sie Grills oder Aschebehälter niemals unbeaufsichtigt in Schuppen, Garagen, Carports oder anderen geschlossenen Räumen ab, ohne sicherzustellen, dass keine Brandgefahr mehr von ihnen ausgeht!
Quelle: Presseportal








