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Terrorverdacht: Festnahme im Landkreis Barnim

Die Bundesanwaltschaft hat einen irakischen Staatsangehörigen festgenommen, der verdächtigt wird, eine terroristische Vereinigung zu gründen und einen Anschlag vorzubereiten.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am heutigen Tag (17. September 2026) hat die Bundesanwaltschaft aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. September 2026 den

irakischen Staatsbürger Gailan Al-M.

im Landkreis Barnim (Brandenburg) durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei festnehmen lassen.

Dem Beschuldigten wird dringend verdächtigt, eine terroristische Vereinigung gründen zu wollen (§ 129a Abs. 1, §§ 22, 23 StGB). Darüber hinaus werden ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) vorgeworfen.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Gailan Al-M. ist Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS). Im Frühjahr 2025 plante er gemeinsam mit anderen Personen Anschläge in Deutschland gegen vermeintliche Ungläubige. Zu diesem Zweck hatte er bereits eine Schusswaffe besorgt und eine Kirche in Bremen ausspioniert. Diese sollte nach seinen Plänen das erste Anschlagsziel der Gruppe sein. Gailan Al-M. konnte eine unbekannte Person für seine Pläne gewinnen. Das Rekrutieren weiterer Personen scheiterte.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und die Untersuchungshaft angeordnet hat.

Quelle: Presseportal

nf24