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Unfall in Accum gibt Anlass zu Präventionshinweis

Die Polizei warnt vor unsicherem Verhalten von Fahrrädern und E-Scootern auf Gehwegen und gibt klare Regeln vor.

Foto: Depositphotos

Schortens/Accum (ost)

Der Verkehrsunfall vom Donnerstag, den 27.08.2026, auf der Wilhelmshavener Straße (L814), bei dem eine Pedelec-Fahrerin nach der Begegnung mit einem E-Scooter-Fahrer stürzte und verletzt wurde, nimmt die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland zum Anlass, auf die geltenden Verkehrsregeln für Fahrräder und E-Scooter hinzuweisen. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr die Pedelec-Fahrerin einen Gehweg, der durch das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” für den Radverkehr freigegeben ist. In einem durch Strauchbewuchs verengten Bereich kam ihr ein E-Scooter-Fahrer entgegen. Zu einer direkten Kollision kam es nicht. Die Radfahrerin verlor jedoch im Zuge der engen Begegnung das Gleichgewicht, stürzte und verletzte sich. Gerade die unterschiedlichen Regelungen für Fahrräder und E-Scooter sorgen im Alltag immer wieder für Unsicherheiten. Grundsätzlich gilt: Ein Gehweg ist dem Fußverkehr vorbehalten. Ist ein Gehweg durch das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” zusätzlich für Fahrräder freigegeben, dürfen Radfahrende diesen benutzen – sie müssen es jedoch grundsätzlich nicht. Wer dort mit dem Fahrrad fährt, ist gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen erforderlichenfalls warten. Ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich, muss gegebenenfalls abgestiegen und das Fahrrad geschoben werden.

Für E-Scooter gilt eine andere Rechtslage: Ein Gehweg mit der alleinigen Freigabe “Radverkehr frei” darf mit einem E-Scooter grundsätzlich nicht befahren werden. Eine für Fahrräder ausgesprochene Freigabe gilt nicht automatisch auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Eine Nutzung wäre nur zulässig, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich auch für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben wurde.

Davon zu unterscheiden sind gemeinsame Geh- und Radwege, die durch das Verkehrszeichen 240 gekennzeichnet sind. Solche Wege müssen von Fahrrädern und E-Scootern genutzt werden. Auch hier haben Fußgängerinnen und Fußgänger besonderen Schutz: Sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden und die Geschwindigkeit muss erforderlichenfalls angepasst werden.

Im Stadtgebiet Schortens gibt es unterschiedliche Formen von Radverkehrsführungen. Deshalb ist entscheidend, auf die jeweilige Beschilderung vor Ort zu achten. Ein Fahrrad und ein E-Scooter sind rechtlich nicht in jeder Verkehrssituation gleichgestellt. Die Polizei appelliert insbesondere an E-Scooter-Fahrende, sich vor Fahrtantritt mit den geltenden Regelungen vertraut zu machen. Gehwege dienen in erster Linie dem Schutz des Fußverkehrs. Besonders Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen müssen sich dort sicher bewegen können.

“Rücksichtnahme und angepasste Geschwindigkeit sind entscheidend: Wo verschiedene Verkehrsarten aufeinandertreffen, sollte im Zweifel Geschwindigkeit herausgenommen, ausreichend Abstand gehalten und bei einer Engstelle gewartet werden. Ein vermeintlicher Zeitgewinn rechtfertigt keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender.”

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 2,02% der Gesamtunfälle aus, was 4.271 Unfällen entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 0,79% oder 1.665 Unfällen eher selten. Die meisten Unfälle (81,86% oder 173.330) waren Übrige Sachschadensunfälle. Bezogen auf die Ortslage ereigneten sich 11,39% der Unfälle innerorts, 6,61% außerorts (ohne Autobahnen) und 1,73% auf Autobahnen. Insgesamt gab es 423 Getötete, 5.122 Schwerverletzte und 36.247 Leichtverletzte auf den Straßen Niedersachsens.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 211.737
Unfälle mit Personenschaden 32.471
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 4.271
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.665
Übrige Sachschadensunfälle 173.330
Ortslage – innerorts 24.125
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.995
Ortslage – auf Autobahnen 3.672
Getötete 423
Schwerverletzte 5.122
Leichtverletzte 36.247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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