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Varel: E-Scooter ohne Zulassung – Polizei warnt

Ein E-Scooter für Kinder ohne Zulassung wurde gefunden. Polizei informiert über rechtliche Anforderungen und mögliche Konsequenzen.

Foto: unsplash

Varel (ost)

Bei einer Präventionsveranstaltung wurde ein E-Scooter auf dem Gelände einer Grundschule entdeckt, der nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Das Fahrzeug hatte eine maximale Geschwindigkeit von 15 km/h, war jedoch nicht versichert und nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

Die Eltern gaben an, den E-Scooter online gekauft zu haben. In der Verkaufsanzeige wurde das Modell speziell für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren beworben. Erst bei genauerem Hinsehen wurde darauf hingewiesen, dass der E-Scooter nur „außerhalb der StVZO“ benutzt werden darf und somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und der E-Scooter den Eltern übergeben.

Der Präventionsbeauftragte der Polizei Varel, Eugen Schnettler, nutzt diesen Vorfall, um auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen:

Die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr wird in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt wird, ist unter anderem erforderlich. E-Scooter mit ABE sind entsprechend gekennzeichnet. Das Typenschild muss Informationen zum Hersteller, Typ und zur ABE-Nummer enthalten.

Nur E-Scooter mit gültiger ABE, Versicherungsschutz und einem entsprechenden Versicherungskennzeichen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.

Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf ausführlich zu informieren und die ABE vom Verkäufer vorlegen zu lassen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass ein entsprechendes Typenschild am Fahrzeug angebracht ist.

Wer einen E-Scooter ohne ABE im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus können strafrechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Zum Abschluss weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten. Sie dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren verwendet werden. Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt sowie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind verboten. Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.

Quelle: Presseportal

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