Die Bundespolizei erlässt ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen sowie pyrotechnischen Gegenständen im Hauptbahnhof Hannover. Der Geltungszeitraum erstreckt sich vom 25. November 2024 bis zum 1. Januar 2025.
Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Hannover
Hannover (ost)
Die Polizeidirektion Hannover erlässt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover und die Bahnsteige für die unten genannten Zeiträume. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Skizze ersichtlich.
Die Verfügung beinhaltet ein Verbot, gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer jeglicher Art sowie pyrotechnische Gegenstände in den genannten Zeiträumen mitzuführen. Ausnahmen sind in den Abschnitten 3.3 und 3.4 der Verfügung aufgeführt. Die Einhaltung wird von Bundespolizeikräften überwacht. Verstöße können Platzverweise, Bahnhofsverbote oder Beförderungsausschlüsse nach sich ziehen. Zusätzlich zu möglichen Straf- / Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung von Zwangsgeldern bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Geltungszeitraum erstreckt sich:
Von Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 1. Januar 2025 Montag bis Donnerstag, täglich von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Freitag bis Montag, von 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Die Allgemeinverfügung wurde erlassen, da Waffendelikte und der Besitz gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, deutlich in der polizeilichen Lage erkennbar sind und die Sicherheit der Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.
Während des genannten Zeitraums finden mehrere Weihnachtsmärkte in der Stadt statt. Auch auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs Hannover werden Schausteller- und Gastronomiebetriebe errichtet. Die Veranstaltungen gehen erfahrungsgemäß mit einem erhöhten Alkoholkonsum einher. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass betrunkene Personen bestohlen werden oder es zu Konfrontationen kommt, die in körperlichen Auseinandersetzungen enden. Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass die Aggression steigt und Gewalttaten zunehmen. In Bahnhöfen und Zügen kommt es oft zu Auseinandersetzungen aufgrund banaler Streitigkeiten. Das Mitführen von Messern oder anderen Waffen kann schnell zu deren Einsatz führen, auch gegen Unbeteiligte. Aufgrund vergangener Silvesterfeiern ist mit dem missbräuchlichen Einsatz von Feuerwerkskörpern zur Begehung von Gewalttaten und der Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper mit erhöhter Sprengkraft zu rechnen.
Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in der beigefügten Allgemeinverfügung als PDF-Dokument und auf der Website der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) einsehbar.
Zusätzlich informiert die Polizeidirektion Hannover:
Eine mögliche Alternative ist ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der Aufmerksamkeit erregt. Das Ziel ist, dass Täter aufgrund möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen sind auch im Internet verfügbar (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 12917 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 13218 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4662 auf 5070. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3226 auf 3422, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 2212 auf 2310 stieg und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 1014 auf 1112 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 788 auf 950. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 12.917 | 13.218 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.662 | 5.070 |
Anzahl der Verdächtigen | 3.226 | 3.422 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.212 | 2.310 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.014 | 1.112 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 788 | 950 |
Quelle: Bundeskriminalamt